Studienplatzklage Zahnmedizin: Alles, was Du wissen musst
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Studienplatzklage besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz für Zahnmedizin zu erhalten, ohne ein 1,0-Abitur zu haben.
- Im Rahmen einer Studienplatzklage wird geltend gemacht, dass die Universität weniger Studienplätze zur Verfügung stellt, als sie zur Verfügung stellen könnte.
- Eine Studienplatzklage muss schnell eingelegt werden, um Aussicht auf Erfolg zu haben.
Was ist eine Studienplatzklage in Zahnmedizin?
Mit einer Studienplatzklage besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz für Zahnmedizin zu erhalten, ohne die hohen Notenanforderungen erfüllen zu müssen. Um Zahnmedizin studieren zu können, ist es an sehr vielen Universitäten erforderlich, im Abitur einen Notenschnitt von 1,0 oder noch höher zu haben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Studienplätzen sind die Hochschulen dazu verpflichtet, ihre Kapazitäten vollständig auszuschöpfen. Konkret bedeutet das, dass die Universitäten so viele Studienplätze anbieten müssen wie verfügbar sind. Häufig kommt es allerdings dazu, dass die Universitäten ihre Kapazitäten nicht ausschöpfen. Deshalb kann in solchen Fällen der Studienplatz eingeklagt werden. Insgesamt gibt es zwei Wege, einen Studienplatz einzuklagen:
- Vergabekriterien: Grundsätzlich kann sich eine Studienplatzklage gegen die Auswahl und Vergabe der Studienplätze richten. Erforderlich ist dafür, dass die Vergabe der Studienplätze fehlerhaft war. Wenn beispielsweise ein Härtefall abgelehnt wurde, obwohl die rechtlichen Anforderungen eines Härtefalls erfüllt wurden, kann gegen die Ablehnung geklagt werden.
- Kapazitätsklage: Bei der Kapazitätsklage richtet sich die Klage darauf, dass die Universität nicht alle Kapazitäten ausschöpft, um Studienplätze anzubieten. Die meisten Studienplatzklagen sind sogenannte Kapazitätsklagen, die also darauf gerichtet sind, die Universität zu verklagen, weitere Studienplätze zu schaffen und diese an den jeweiligen Kläger zu vergeben.
Der Vorteil der Kapazitätsklage liegt darin, dass die Studienplätze an die Bewerber vergeben werden, welche erfolgreich klagen. Deshalb können mit der Kapazitätsklage auch solche Bewerber einen Studienplatz erhalten, die die Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllen.
Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Der zentrale Bestandteil einer Studienplatzklage besteht darin, darzulegen, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht ausschöpft. Der Kläger muss also darlegen, dass die Universität mehr Studienplätze anbieten könnte, wenn sie wollte. Folgende Aspekte sind für Studienplatzklagen zentral:
- Eilrechtsschutz: Klassische Klagen vor dem Verwaltungsgericht nehmen schnell mehrere Jahre in Anspruch. Die Zulassung zum Studium soll allerdings schnellstmöglich erfolgen, um lange Wartezeiten zu verhindern. Deshalb werden Studienplatzklagen nahezu ausschließlich im einstweiligen Rechtsschutz geführt.
- Rundumschlag: Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist es üblich, nicht nur bei einer Universität zu klagen, sondern bei einer Vielzahl von Universitäten Klage einzulegen. Dieser „Rundumschlag“ erhöht die Wahrscheinlichkeit, bei einer Universität genommen zu werden.
- Antrag auf Zulassung: Die Klage muss in der Regel mit dem Antrag verbunden werden, an der Universität zugelassen zu werden. Es muss ein Antrag auf Zulassung „innerhalb der Kapazitäten“ als auch ein Antrag auf Zulassung „außerhalb der festgesetzten Kapazitäten“ gestellt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, ist die Klage in der Regel unzulässig.
- Vergabe der Plätze: Wenn die Klage Erfolg hat und geltend macht, dass weitere Plätze vorhanden sind, müssen die zusätzlichen Plätze vergeben werden. Die Vergabe der Plätze hängt von der Hochschule und dem konkreten Gericht ab. Während einige Universitäten und Gerichte die Plätze nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die übrigen Plätze vergeben werden (z.B. der Note im Abitur), verlosen die meisten Universitäten die freien Plätze unter allen, die erfolgreich geklagt haben. Entsprechend hängen die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage maßgeblich davon ab, wie viele freie Plätze bestehen und wie viele erfolgreiche Klagen eingelegt werden.
Hinweis: Die Note im Abitur ist ohne Bedeutung, um mit einer Studienplatzklage den Studienplatz zu erhalten.
Wie wird eine Studienplatzklage begründet?
Die Studienplatzklage in Zahnmedizin wird damit begründet, dass die Universität weniger Studienplätze zur Verfügung stellt, als die Universität Kapazitäten hat. Entsprechend muss in der Studienplatzklage dargelegt werden, dass es für mehr Plätze Kapazitäten gibt als die Hochschule Plätze zur Verfügung gestellt hat. Entsprechend muss dargelegt werden, dass die Kapazitätsberechnung der Hochschule fehlerhaft ist. Die Berechnung der Kapazitäten ist sehr kompliziert und aufwendig. Innerhalb der Kapazitätsberechnungen wird etwa berücksichtigt, wie viel Lehrpersonal vorhanden ist, wie hoch der Personalaufwand für die Patientenversorgung erforderlich ist, wie hoch der Zeitaufwand für die Lehre ist usw. Es kommt häufig dazu, dass sich die Kapazitätsberechnung ohne Grund ändert. In solchen Fällen stehen die Chancen sehr gut, nachzuweisen, dass die Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft wurden.
Hinweis: Studienplatzklagen können ausschließlich gegen staatliche Universitäten gerichtet werden. Private Hochschulen und Universitäten können sich eigenständig aussuchen, wem sie einen Studienplatz anbieten möchten und wem nicht.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage für das Fach Zahnmedizin?
Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage können nicht pauschal beurteilt werden, auch nicht für das Studienfach Zahnmedizin. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von den konkreten Umständen ab. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sind die folgenden Kriterien relevant:
- Anzahl: Maßgeblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten hat die Anzahl an Universitäten, die verklagt werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Erfolgschancen steigen, je mehr Universitäten verklagt werden.
- Mitbewerber: Die meisten Gerichte verlosen die zusätzlichen Plätze. Entsprechend sind die Erfolgsaussichten umso höher, desto weniger Personen erfolgreiche Anträge eingelegt haben.
- Verfügbare Kapazitäten: Besondere Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage haben die zusätzlich verfügbaren Kapazitäten und ob überhaupt „neue“ Kapazitäten verfügbar sind. Dabei gilt, dass die Erfolgsaussichten umso höher sind, desto mehr „neue“ Plätze geschaffen wurden.
Mittelbar werden die Kriterien auch durch das Studienfach beeinflusst. Dabei gilt, dass Studiengänge wie Psychologie oder Humanmedizin deutlich beliebter sind als beispielsweise Lehramt. Entsprechend sind die Erfolgsaussichten etwa bei Lehramt deutlich höher als bei anderen Studienfächern.
Wie hoch sind die Kosten für eine Studienplatzklage?
Die Kosten für eine Studienplatzklage liegen grundsätzlich im vierstelligen Bereich. Die Kosten für eine Studienplatzklage werden grundsätzlich nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen, da Studienplatzklagen bei den meisten Rechtsschutzversicherungen explizit ausgeschlossen werden. Die Kosten im Rahmen einer Studienplatzklage setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Eigener Anwalt: Die Kosten für den eigenen Anwalt liegen in der Regel im mittleren vierstelligen Bereich. Die genaue Höhe der Kosten hängt dabei von der Anzahl an Universitäten ab, die verklagt werden, sowie der Komplexität der Klagen.
- Gericht: Die Gerichtskosten liegen in der Regel bei mehreren hundert Euro pro Klage. Entsprechend sind die Kosten umso höher, desto mehr Klagen eingelegt werden. Sofern die Klagen begründet sind, übernimmt die Behörde die Kosten. Entsprechend fallen die Kosten nur an, wenn die Klagen unbegründet sind.
- Anwalt der Hochschule: Sollte eine Hochschule einen Anwalt mandatieren, was nur selten passiert, und die Klage keinen Erfolg haben, müssen Sie außerdem die Kosten für den Rechtsanwalt tragen.
Woran muss man bei einer Studienplatzklage denken?
Wenn Sie überlegen, eine Studienplatzklage einzulegen, sollten Sie die beiden folgenden Tipps berücksichtigen:
- Alternative: Studienplatzklagen haben nicht immer Erfolg. Selbst wenn die Klage begründet ist, besteht das Risiko, dass Sie den Platz nicht erhalten. Deshalb ist es sinnvoll, sich Alternativen zu überlegen. Möglich ist es etwa, an einer privaten Hochschule zu studieren oder weitere Studienfächer in Betracht zu ziehen.
- Frist: Nachdem Sie für Ihr Studienfach eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Es besteht nur wenig Zeit, um eine Studienplatzklage einzulegen.

