Hochschulrecht
Remonstration Jura

Wann hat eine Remonstration in Jura Aussicht auf Erfolg?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Remonstration bietet die Möglichkeit, dass die Korrektur einer Klausur überprüft wird.
  • Lehrstühle möchten keine Anreize für Remonstrationen geben, deshalb haben Remonstrationen nur Aussicht auf Erfolg, wenn erhebliche Fehler vorliegen.
  • Eine überzeugende Remonstration setzt voraus, dass präzise herausgearbeitet wird, inwieweit die Korrektur fehlerhaft ist.

Was ist eine Remonstration in Jura?

Eine Remonstration liegt in Jura vor, wenn man sich gegen eine Klausurbewertung verteidigt. Eine Remonstration wird nahezu immer mit dem Ziel eingelegt, eine bessere Note zu erreichen. Jura-Klausuren werden vorrangig von Korrekturassistenten korrigiert. Eine Remonstration stellt einen Weg dar, dass der Lehrstuhl oder der Professor sich die Klausur einmal anschaut und die Bewertung möglicherweise korrigieren kann. Eine Remonstration ist grundsätzlich bei allen Prüfungsformaten möglich, also sowohl bei Klausuren als auch bei Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen. In der Praxis kommen Remonstrationen allerdings vorrangig bei Klausuren und Hausarbeiten vor, da mündliche Prüfungen in der Regel direkt vom Professor abgenommen werden.

In welchen Fällen hat eine Remonstration Aussicht auf Erfolg?

Eine Remonstration hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Korrektur fehlerhaft ist. Gleichzeitig führt nicht jeder kleine Fehler dazu, dass eine Remonstration erfolgreich ist. Für Lehrstühle sind Remonstrationen zusätzliche Arbeit, deshalb versuchen Lehrstühle, möglichst wenig Anreize für Remonstrationen zu geben. Entsprechend hat eine Remonstration vorrangig Aussicht auf Erfolg, wenn ein erheblicher Fehler vorliegt, der sich auf die Note ausgewirkt hat.

In den folgenden Fällen hat deshalb eine Remonstration Aussicht auf Erfolg:

  • „Falsche Fehler“: Ein häufiger Fehler im Rahmen von Korrekturen besteht darin, dass zutreffende Aussagen als falsch bewertet werden. Im Jura-Studium besteht in Klausuren nicht die Pflicht, die Ansicht der Rechtsprechung wiederzugeben. Vielmehr müssen Studenten lediglich eine vertretbare Lösung entwickeln. Wenn Studenten nicht die Lösungsskizze treffen, kommt es häufig vor, dass eine Ansicht als falsch bewertet wird, obwohl die Ansicht gut vertretbar ist. In solchen Fällen hat eine Remonstration gute Erfolgsaussichten.
  • Unvollständige Bewertungsgrundlage: Wenn ein Korrektor die Klausur nicht vollständig bewertet, etwa weil er ein paar Seiten „überliest“, bestehen gute Erfolgsaussichten. Indizien dafür, dass die Klausur nicht vollständig gelesen wurde, sind etwa, dass in dem Votum kritisiert wird, dass etwas fehlt, obwohl es offensichtlich bearbeitet wurde.
  • Folgefehler: Wenn man in einer Klausur an einer Stelle falsch abgebogen ist, darf der Korrektor nicht alles Folgende als falsch bewerten. Stattdessen muss der Korrektor die Lösung insgesamt „durchdenken“ und schauen, ob die Ausführungen folgerichtig sind. Es ist also unzulässig, „Folgefehler“ negativ zu bewerten.
  • Keine Begründung: Korrektoren haben die Pflicht, die Benotung zu begründen. Es genügt also nicht, einfach zu einer Note zu kommen. Es ist zusätzlich erforderlich, die Stärken und Schwächen der Klausur herauszuarbeiten. In solchen Fällen ist eine Remonstration allerdings nicht immer sinnvoll, da eine fehlende Begründung nicht unbedingt dazu führt, dass man eine bessere Note erhält. 
  • Sachfremde Erwägungen: Sachfremde Erwägungen liegen vor, wenn im Rahmen der Bewertung nicht leistungsbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Wenn beispielsweise das Schriftbild, die vertretene politische Ansicht o.ä. berücksichtigt wird, liegt ein Bewertungsfehler vor.

Bei einer Ungleichbehandlung kann ebenfalls ein Bewertungsfehler vorliegen. Wenn beispielsweise bei einem Prüfling ein Fehler keine Konsequenzen hatte und bei einem anderen Prüfling der gleiche Fehler zu erheblichen Notenabzügen führt, liegt eine Ungleichbehandlung vor. Allerdings besteht kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht. Wenn also bei einem Prüfling ein Fehler nicht erkannt wurde, besteht nicht bei den anderen Prüflingen ebenfalls ein Anspruch darauf, dass der Fehler keine Auswirkungen hat.

Ist es sinnvoll, eine Remonstration einzulegen?

Bei wichtigen Klausuren ist es sinnvoll, eine Remonstration einzulegen, wenn ein erheblicher Fehler im Rahmen der Bewertung vorliegt. Zu den wichtigen Klausuren im Rahmen des Studiums gehören etwa die Schwerpunkts- und Scheinklausuren. Die Noten in diesen Klausuren werden etwa den Prüfern in der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen vorgelegt. Entsprechend hat die Bewertung in solchen Klausuren eine hohe Bedeutung, sodass es sinnvoll ist, sich für eine angemessene Bewertung einzusetzen. 

Bei weniger wichtigen Klausuren, z.B. üblichen Semesterabschlussklausuren, ist es hingegen nicht sinnvoll, sich gegen eine zu schlechte Bewertung zu verteidigen, sofern man bestanden hat. In einem solchen Fall ist es sinnvoller, die Klausur sorgfältig nachzuarbeiten und den Bewertungsfehler zu akzeptieren. Wenn man hingegen durchgefallen ist, kann es auch bei unwichtigen Klausuren sinnvoll sein, zu remonstrieren, um zu verhindern, die Klausur noch einmal schreiben zu müssen.

Welche Folgen hat eine erfolgreiche Remonstration?

Eine erfolgreiche Remonstration führt dazu, dass die fehlerhafte Klausur neu bewertet wird. Normalerweise erfolgt die „neue“ Korrektur direkt am Lehrstuhl. Ob eine Verschlechterung im Rahmen der Remonstration möglich ist, wird an den Universitäten unterschiedlich gehandhabt. Allerdings kommt es in der Praxis insgesamt nur sehr selten vor, dass es bei einer Remonstration tatsächlich zu einer Verschlechterung kommt. In den meisten Fällen führt eine Remonstration entweder zu einer Verbesserung oder die Note bleibt gleich.

Dazu kommt, dass der Bewertungsmaßstab im Rahmen der Remonstration nicht negativ verändert werden darf. Sofern also dem Korrektor alle Fehler aufgefallen sind, gibt es keinen Grund, die Klausur nach einer Remonstration schlechter zu bewerten.

Wie muss man bei einer Remonstration vorgehen?

Bevor man eine Remonstration verfasst, ist es wichtig, die Klausur und die Lösungsskizze sorgfältig durchzulesen und herauszuarbeiten, ob und in welchem Umfang Fehler vorliegen. Sofern es dazu die Möglichkeit gibt, ist es grundsätzlich sinnvoll, die Klausurbesprechung zu besuchen.

Folgende Aspekte müssen bei der Remonstration berücksichtigt werden:

  • Frist: Die Prüfungsordnung sieht in der Regel eine Frist vor, innerhalb derer die Remonstration eingelegt werden muss. Die Länge der Frist liegt dabei in der Regel zwischen einer Woche und einem Monat.
  • Form: In den meisten Fällen muss die Remonstration schriftlich eingelegt werden. Es ist teilweise auch möglich, die Remonstration digital (z.B. per E-Mail) einzulegen.
  • Inhalt: Es ist wichtig, die Remonstration überzeugend zu begründen. Lehrstühle haben häufig wenig Interesse, sich den Remonstrationen zu widmen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Remonstration so zu verfassen, dass sie unmittelbar überzeugt. Für eine überzeugende Remonstration ist es sinnvoll, den Bewertungsfehler präzise herauszuarbeiten sowie aufzuzeigen, dass sich der Fehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat.

Wenn Du eine Remonstration verfassen möchtest, bietet sich der folgende Aufbau an:

  • Einleitung: Eine überzeugende Remonstration beginnt mit einer kurzen Einleitung, in der unter anderem aufgeführt wird, um welche Klausur es sich handelt. Dazu sollte kurz erwähnt werden, dass es sich um eine Remonstration handelt.
  • Begründung: Das Herzstück der Remonstration bildet die Begründung. Im Rahmen der Begründung sollte sauber herausgearbeitet werden, dass einer oder mehrere Fehler vorliegen. Die konkreten Anforderungen an die Begründung hängen dabei vom Einzelfall ab.
  • Abschluss: Am Ende sollte kurz dargestellt werden, dass man um eine neue Korrektur bittet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeiten bleiben nach einer erfolglosen Remonstration?
Wenn die Remonstration keinen Erfolg hat, gibt es keine weiteren Mittel, sich zu verteidigen. Eine Klage gegen eine einzelne Klausur ist nicht möglich, bei besonders wichtigen Klausuren (z.B. den Schwerpunktklausuren) kann gegen den Schwerpunkt insgesamt geklagt werden.
Wie schreibt man eine Remonstration in Jura?
In einer Remonstration in Jura ist es wichtig, sauber herauszuarbeiten, welcher Fehler im Rahmen der Bewertung aufgetreten ist. Es muss für den Korrektor ohne Probleme verständlich sein, welcher Fehler aufgetreten ist.
Wann darf man remonstrieren?
Grundsätzlich darf jeder Student remonstrieren, der eine Klausur- oder Prüfungsleistung erbracht hat. Es müssen keine spezifischen Voraussetzungen erfüllt werden, um remonstrieren zu können.
Wie lange dauert eine Remonstration in Jura?
Eine Remonstration in Jura dauert bestenfalls nur wenige Wochen. Schlimmstenfalls kann eine Remonstration in Jura mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Remonstration?
Die Erfolgsaussichten bei einer Remonstration hängen sehr stark davon ab, ob ein schwerwiegender Fehler im Rahmen der Bewertung aufgetreten ist oder nicht. Außerdem muss die Remonstration den Bewertungsfehler sauber herausarbeiten.