Mündliche Prüfung anfechten: Wie geht man vor?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine mündliche Prüfung kann nicht allein angefochten werden.
- Es ist allerdings möglich, eine mündliche Prüfung mittelbar anzufechten, indem gegen den Abschluss insgesamt vorgegangen wird.
- Liegt ein Fehler bei der mündlichen Prüfung vor, wird die mündliche Prüfung insgesamt wiederholt.
Kann eine mündliche Prüfung angefochten werden?
Eine mündliche Prüfung kann grundsätzlich nicht einzeln angefochten werden. Eine Prüfungsanfechtung ist nur gegen den gesamten Abschluss möglich. Hintergrund ist, dass in Deutschland vor den Verwaltungsgerichten nur gegen Verwaltungsakte geklagt werden darf. Allerdings handelt es sich bei einer einzelnen mündlichen Prüfung nicht um einen Verwaltungsakt. Vielmehr ist die mündliche Prüfung nur ein Bestandteil eines Verwaltungsaktes. Einen Verwaltungsakt stellt allerdings erst der Studienabschluss (z. B. der Bachelor, das Staatsexamen usw.) dar.
Es ist also möglich, gegen den Studienabschluss insgesamt vorzugehen. Im Rahmen der Klage gegen den Studienabschluss kann man sich dann in der Begründung der Anfechtung auf die Fehler im Rahmen der mündlichen Prüfung fokussieren
Wann kann eine mündliche Prüfung angegriffen werden?
Eine mündliche Prüfung kann angegriffen werden, wenn das Prüfungsverfahren (sog. formelle Fehler) oder die Bewertung (sog. materielle Fehler) fehlerhaft abgelaufen ist.
Formelle Fehler liegen vor, wenn im Rahmen der Prüfung Fehler aufgetreten sind. In folgenden Fällen kommen etwa formelle Fehler in Betracht:
- Unaufmerksam: Prüfer sind dazu verpflichtet, den Prüflingen im Rahmen der Prüfung aufmerksam zuzuhören, um die Prüflinge auf Basis der eigenen Beobachtungen zu bewerten. Entsprechend liegt ein formeller Fehler vor, wenn Prüfer unaufmerksam sind, etwa indem sie im Rahmen der mündlichen Prüfung am Handy spielen oder den Raum für ein Telefonat verlassen. Die Pflicht, zuzuhören, besteht auch dann, wenn es im Rahmen der Prüfung um ein Fachthema eines anderen Prüfers geht. Hintergrund ist, dass jedes Mitglied der Prüfungskommission jede Prüfungsleistung bewertet.
- Prüfungskommission: Es kommt gelegentlich vor, dass Prüfungskommissionen fehlerhaft besetzt sind. Wenn etwa ein Prüfer bereits zu lange in Pension ist, darf er in einigen Bundesländern nicht mehr als Prüfer auftreten. Entsprechende Regelungen werden allerdings häufig nicht berücksichtigt, sodass die Prüfungskommission falsch besetzt ist.
Materielle Fehler liegen vor, wenn die inhaltliche Bewertung der Prüfungsleistung fehlerhaft ist. So kommt eine fehlerhafte Bewertung der Prüfungsleistung etwa in Betracht, wenn sachfremde Erwägungen im Rahmen der Bewertung berücksichtigt werden (z.B. das Aussehen des Prüflings), eine zutreffende Lösung als falsch bewertet wird oder die Prüflinge in einer Prüfungsgruppe ungleich behandelt werden.
Einige Fehler können im Anschluss nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler rechtzeitig gerügt wird. Insbesondere bei formellen Fehlern ist es erforderlich, den Fehler im Rahmen der Prüfung zu rügen. Dabei muss die Rüge sofort erfolgen, erfolgt die Rüge erst im Anschluss an die Prüfung, besteht keine Möglichkeit mehr, den Fehler zu korrigieren, sodass die Rüge verspätet ist.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei der Anfechtung einer mündlichen Prüfung?
Die Erfolgsaussichten bei der Anfechtung einer mündlichen Prüfung können nicht pauschal bewertet werden. Grundsätzlich sind die Erfolgsaussichten davon abhängig, welche Art von Fehler vorliegt und wie sich der Fehler auf die Prüfung ausgewirkt hat. Denn selbst wenn ein Fehler vorliegt, führt dies nicht automatisch dazu, dass der Fehler zu einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung führt. Vielmehr hat eine Prüfungsanfechtung nur Erfolg, wenn ein Fehler vorliegt, der sich auch ausgewirkt hat. Der zweite wichtige Faktor für die Beurteilung der Erfolgschancen besteht darin, ob der Fehler nachgewiesen werden kann. Insbesondere im Rahmen der mündlichen Prüfung ist es für Prüflinge häufig schwierig nachzuweisen, dass überhaupt ein Fehler aufgetreten ist.
Welche Folgen hat eine erfolgreiche Anfechtung einer mündlichen Prüfung?
Eine erfolgreiche Anfechtung der mündlichen Prüfung hat zur Folge, dass die mündliche Prüfung wiederholt wird. Wenn gegen einen Abschluss erfolgreich vorgegangen wird und dabei entschieden wird, dass die mündliche Prüfung fehlerhaft abgelaufen ist, dann hat dies zur Folge, dass die mündliche Prüfung insgesamt wiederholt wird.
Damit unterscheidet sich die Anfechtung einer mündlichen Prüfung von der Anfechtung einer schriftlichen Klausur. Wird bei einer Klausur einer Fehler erfolgreich geltend gemacht, führt der Fehler grundsätzlich dazu, dass die Klausur lediglich erneut bewertet wird. Bei der mündlichen Prüfung ist das allerdings nicht wirklich möglich, da ohne Aufzeichnung keine vollständige Bewertungsgrundlage besteht.
Wie erfolgt die Anfechtung einer mündlichen Prüfung?
Wenn Sie gegen eine mündliche Prüfung – und damit gegen einen Abschluss insgesamt – vorgehen möchten, ist es wichtig, die folgenden Schritte einzuhalten:
- Akteneinsicht: Eine Prüfungsanfechtung beginnt stets mit einer Akteneinsicht. Hintergrund ist, dass Prüflinge konkret darlegen müssen, welche Fehler aufgetreten sind. Dies gelingt nur, wenn die Klausuren und Bewertungen umfassend analysiert werden.
- Widerspruch / Nachprüfung: Innerhalb von einem Monat nach der Prüfung muss gegen die Prüfung Widerspruch eingelegt bzw. eine Nachprüfung beantragt werden. Dabei beginnt die Frist erst, wenn der Studienabschluss bekanntgegeben wird. Es kommt also nicht auf das Ende der mündlichen Prüfung an, sondern auf die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (z.B. die Bekanntgabe der Examensnote).
- Klage: Sofern der Widerspruch bzw. die Nachprüfung keinen Erfolg hat, bleibt als letztes Mittel die Klage. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in der Regel deutlich mehr als ein Jahr dauern.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei der Anfechtung einer mündlichen Prüfung?
Die Erfolgsaussichten bei der Anfechtung einer mündlichen Prüfung sind nur dann hoch, wenn besonders gute Gründe dafür vorliegen, dass die Prüfung fehlerhaft abgelaufen ist. In den meisten Fällen setzt die Prüfungsanfechtung deshalb eine sehr sorgfältige Vorbereitung voraus. Dazu gehört es zum einen, die Prüfungsprotokolle sorgfältig auszuwerten und gegebenenfalls auch Beweismittel für Fehler zu finden (z.B. Mitprüflinge als Zeugen benennen usw.).

