Hochschulrecht
Jura Staatsexamen durchgefallen

Was tun, wenn man im Jura-Staatsexamen durchgefallen ist?

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das juristische Staatsexamen kann wiederholt werden, wenn man durchfällt.
  • Wer zweimal durch das Staatsexamen gefallen ist, kann nur ausnahmsweise das Staatsexamen noch einmal wiederholen.
  • Wenn man endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen ist, kann es sinnvoll sein, die Prüfung anzufechten, sofern dafür Anhaltspunkte bestehen.

Kann man das juristische Staatsexamen wiederholen?

Das juristische Staatsexamen kann wiederholt werden. Auch wenn die Bundesländer eigene Gesetze für die juristische Ausbildung haben, ist es in jedem Bundesland möglich, das Staatsexamen ein zweites Mal zu schreiben. Die Wiederholungsmöglichkeit betrifft sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen. Wenn Sie einen Verbesserungsversuch schreiben, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Zeit: Es ist sinnvoll, den Verbesserungsversuch „schnell“ zu schreiben. In den meisten Fällen hat man die gewünschte Note nicht aufgrund fehlenden Wissens verfehlt, sondern aufgrund von Pech, Nervosität und anderen, nicht beeinflussbaren Faktoren. Es ergibt also keinen Sinn, zu warten. Im Gegenteil besteht das hohe Risiko, dass man wichtiges Wissen vergisst.
  • Schwächen aufarbeiten: Es ist allerdings sehr sinnvoll, an den eigenen Problemen und Schwächen gezielt zu arbeiten. Wenn man beispielsweise in den Klausuren Zeitprobleme hatte, ist es sinnvoll, am Zeitmanagement zu arbeiten.

Dazu ist es in allen Bundesländern ebenfalls möglich, das 2. Staatsexamen ein drittes Mal zu schreiben (sog. Gnadenversuch). Folgende Modalitäten sind für den Gnadenversuch zentral:

  • Voraussetzungen: Der Drittversuch ist nur möglich, wenn Prüflinge sowohl den Erst- als auch den Zweitversuch nicht bestanden haben. Wer also einen der beiden ersten Versuche bestanden hat, kann den Drittversuch nicht wahrnehmen. Außerdem stellen viele Bundesländer besondere Anforderungen an den Drittversuch. Teilweise ist der Drittversuch etwa nur möglich, wenn in einem der beiden vorherigen Versuche eine Mindestnote erreicht wurde (z.B. in Baden-Württemberg 3,5 Punkte in einem der beiden Versuche) oder besondere Umstände vorlagen, die zum Durchfallen geführt haben (z.B. eine unentdeckte Krankheit).
  • Antrag: Für den Drittversuch muss grundsätzlich ein Härtefallantrag gestellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, aus welchen Gründen man noch einmal schreiben möchte. Damit der Antrag angenommen wird, ist es wichtig, hervorzuheben, weshalb beim dritten Versuch eine realistische Chance besteht, zu bestehen.

Ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll?

Eine Prüfungsanfechtung ist sinnvoll bei erheblichen Fehlern in den Bewertungen bzw. im Prüfungsverfahren. In Betracht kommen sowohl „Verfahrensfehler“, also beispielsweise Prüfungsräume, die aufgrund einer ausgefallenen Klimaanlage deutlich zu warm waren, als auch Fehler im Rahmen der Bewertung. Folgende Aspekte sollten Sie im Rahmen der Prüfungsanfechtung berücksichtigen:

  • Zeit: Sollte es im Rahmen der Prüfungsanfechtung zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann das Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es kommt häufig vor, dass Verfahren vor den Verwaltungsgerichten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
  • Vorbereitung: Die Verwaltung und die Gerichte stellen hohe Anforderungen an eine Prüfungsanfechtung. Pauschal eine Prüfungsanfechtung einzulegen hat also wenig Aussicht auf Erfolg. Es ist vielmehr erforderlich, konkrete Fehler darzulegen und nachzuweisen, wie sich diese auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
  • Anwalt: Bei der Prüfungsanfechtung haben Sie nur einen Versuch, wenn dieser keinen Erfolg hat, besteht keine Möglichkeit, erneut eine Prüfungsanfechtung einzulegen. Entsprechend ist es sinnvoll, für eine Prüfungsanfechtung auf die Expertise eines Rechtsanwalts zurückzugreifen.

Wie sind die Berufsaussichten ohne Staatsexamen in Jura?

Die Berufsaussichten sind für Juristen auch ohne Staatsexamen gut. Auch wenn im juristischen Arbeitsmarkt die juristischen Staatsexamen und die erzielten Noten eine hohe Bedeutung haben, ist es nicht so, dass Juristen ohne Staatsexamen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Abhängig davon, ob man im ersten oder im zweiten Staatsexamen durchfällt, bestehen die folgenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt:

  • Ohne 1. Staatsexamen: Wenn man das erste Staatsexamen nicht besteht, kann man sich entweder für ein neues Studium entscheiden oder eine Ausbildung absolvieren (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte, als Notarfachangestellter usw.). Ohne Studienabschluss oder Ausbildung ist es allerdings schwierig, direkt mit der Arbeit zu beginnen. Dazu gibt es inzwischen einige Universitäten, an denen Jurastudenten automatisch einen Bachelor erhalten. In solchen Fällen ist es möglich, direkt in den Beruf einzusteigen (z.B. bei Banken, Versicherungen, bei Verlagen usw.).
  • Ohne 2. Staatsexamen: Wer das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert hat, allerdings im 2. Staatsexamen durchgefallen ist, der hat sehr gute Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere in den Rechtsabteilungen von Unternehmen ist es nicht erforderlich, Volljurist zu sein. Auch in der Verwaltung genügt es für viele Stellen, das erste Staatsexamen absolviert zu haben. Wer noch nicht direkt anfangen möchte zu arbeiten, hat die Möglichkeit, einen LL.M. zu absolvieren oder einen Steuerberater zu machen. Für Juristen mit dem ersten Staatsexamen (sog. Diplomjuristen) ist es auch möglich, die eigene Karriere etwas betriebswirtschaftlicher auszugestalten und etwa in einer Unternehmensberatung anzufangen. 

Welche Weiterbildung bietet sich ohne Staatsexamen an?

Welche Weiterbildung ohne Staatsexamen sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchem Staatsexamen man durchgefallen ist und ob man bereits einen Studienabschluss erhalten hat. An einigen Universitäten erhalten Jura-Studenten im Rahmen des Studiums einen Bachelor. In solchen Fällen stehen andere Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung als bei Studenten, die nach dem Staatsexamen keinen Studienabschluss erworben haben.

  • Kein Studienabschluss: Wer das Jura-Studium ohne Studienabschluss beendet hat, muss sich überlegen, ob man noch einmal ein anderes Studium beginnen möchte oder ob auch eine Ausbildung in Betracht kommt. Es gibt einige Ausbildungsberufe, die einen engen Bezug zum Jura-Studium haben (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte) und bei denen Angestellte ein ordentliches Gehalt erzielen können. Alternativ kommt auch ein Studium in Betracht. Sofern eine inhaltliche Überschneidung mit dem Jura-Studium besteht, können die Leistungen aus dem Jura-Studium grundsätzlich angerechnet werden (z.B. im Studium „Wirtschaftsrecht“). In solchen Fällen ist es dann häufig möglich, innerhalb von zwei Jahren einen Bachelorabschluss zu erhalten.
  • Bachelor / 1. Staatsexamen: Wer im Rahmen des Studiums einen Bachelorabschluss erhalten hat oder sogar das erste Staatsexamen erfolgreich beendet hat, verfügt bereits über ein abgeschlossenes Studium. Entsprechend ist es nicht erforderlich, erneut ein Bachelorstudium zu absolvieren. Stattdessen ist es etwa möglich, einen LL.M., MBA oder Steuerberater zu absolvieren. Der Vorteil an solchen Abschlüssen ist, dass sie deutlich anerkannter sind, sodass der Berufseinstieg entsprechend leichter fällt.

Häufig gestellte Fragen

Wann fällt man im Jura-Staatsexamen durch?
Man fällt durch das Jura-Staatsexamen durch, wenn man im Staatsexamen weniger als 4 Punkte erreicht oder in zu vielen Klausuren durchfällt.
Durch das Jura-Staatsexamen durchgefallen, was nun?
Wer durch das Jura-Staatsexamen fällt, sollte sich ein paar Tage oder Wochen ausruhen, anschließend sollte man sich überlegen, ob man das Examen wiederholen möchte, gegen die Prüfung vorgehen möchte oder vielleicht doch ganz Abstand von Jura nehmen möchte.
Wann ist der letzte Versuch, um das Jura-Staatsexamen zu wiederholen?
Juristen können das Staatsexamen mindestens einmal wiederholen. Sofern besondere Umstände vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, das Staatsexamen zweimal zu wiederholen.
Wie viele Versuche hat man im Jura-Staatsexamen?
In den juristischen Staatsexamen hat man mindestens zwei Versuche. Sofern besondere Umstände vorliegen, besteht auch die Möglichkeit, drei Versuche zu haben.
Was passiert, wenn man im Jura-Staatsexamen durchfällt?
Wenn man im Jura-Staatsexamen durchfällt, hat man die Möglichkeit, das Staatsexamen zu wiederholen. Es hat also keine unmittelbaren Auswirkungen, durchzufallen.