Studienplatzklage - Alles, was Du wissen musst
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Studienplatzklage besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz in Medizin, Psychologie oder Zahnmedizin zu erhalten, ohne ein sehr gutes Abitur zu haben.
- Bei einer Studienplatzklage wird geltend gemacht, dass die Universität weniger Studienplätze zur Verfügung stellt als verfügbar sind.
- Bei einer Studienplatzklage werden in der Regel eine Vielzahl an Universitäten verklagt, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Was ist eine Studienplatzklage?
Als Studienplatzklage wird die Klage auf Zulassung zu einem Studium bezeichnet. Studienplatzklage sind insbesondere bei Studiengängen mit strengen Zulassungsbeschränkungen verbreitet (insb. Humanmedizin, Psychologie und Zahnmedizin). Hintergrund der Studienplatzklagen ist, dass Universitäten dazu verpflichtet sind, alle Kapazitäten auszunutzen, um möglichst viele Studienplätze anzubieten. Insgesamt gibt es deshalb zwei Arten von Studienplatzklagen:
- Vergabekriterien: Grundsätzlich kann sich eine Studienplatzklage gegen die Auswahl und Vergabe der Studienplätze richten. Erforderlich ist dafür, dass die Vergabe der Studienplätze fehlerhaft war. Wenn beispielsweise ein Härtefall abgelehnt wurde, obwohl die rechtlichen Anforderungen eines Härtefalls erfüllt wurden, kann gegen die Ablehnung geklagt werden.
- Kapazitätsklage: Bei der Kapazitätsklage richtet sich die Klage darauf, dass die Universität nicht alle Kapazitäten ausschöpft, um Studienplätze anzubieten. Die meisten Studienplatzklagen sind sogenannte Kapazitätsklagen, die also darauf gerichtet sind, die Universität zu verklagen, weitere Studienplätze zu schaffen und diese an den jeweiligen Kläger zu vergeben.
Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Der zentrale Bestandteil einer Studienplatzklage besteht darin, darzulegen, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht ausschöpft. Der Kläger muss also darlegen, dass die Universität mehr Studienplätze anbieten könnte, wenn sie wollte. Folgende Aspekte sind für Studienplatzklagen zentral:
- Eilrechtsschutz: Klassische Klagen vor dem Verwaltungsgericht nehmen schnell mehrere Jahre in Anspruch. Die Zulassung zum Studium soll allerdings schnellstmöglich erfolgen, um lange Wartezeiten zu verhindern. Deshalb werden Studienplatzklagen nahezu ausschließlich im einstweiligen Rechtsschutz geführt.
- Rundumschlag: Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist es üblich, nicht nur bei einer Universität zu klagen, sondern bei einer Vielzahl von Universitäten Klage einzulegen. Dieser „Rundumschlag“ erhöht die Wahrscheinlichkeit, bei einer Universität genommen zu werden.
- Antrag auf Zulassung: Die Klage muss in der Regel mit dem Antrag verbunden werden, an der Universität zugelassen zu werden. Selbst bei Studiengängen, bei denen die Zulassung über länderübergreifende Institutionen erfolgt (z.B. in Medizin), muss ein Antrag auf Zulassung „innerhalb der Kapazitäten“ als auch ein Antrag auf Zulassung „außerhalb der festgesetzten Kapazitäten“ gestellt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, ist die Klage in der Regel unzulässig.
- Vergabe der Plätze: Wenn die Klage erfolgt hat und geltend macht, dass weitere Plätze vorhanden sind, müssen die zusätzlichen Plätze vergeben werden. Die Vergabe der Plätze hängt von der Hochschule und dem konkreten Gericht ab. Während einige Universitäten und Gerichte die Plätze nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die übrigen Plätze vergeben werden (z.B. der Note im Abitur), verlosen die meisten Universitäten die freien Plätze unter allen, die erfolgreich geklagt haben. Entsprechend hängen die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage maßgeblich davon ab, wie viele freie Plätze bestehen und wie viele erfolgreiche Klagen eingelegt werden.
Hinweis: Die Note im Abitur ist ohne Bedeutung, um mit einer Studienplatzklage den Studienplatz zu erhalten.
Wie wird eine Studienplatzklage begründet?
Eine Studienplatzklage wird damit begründet, dass bei der Berechnung und Festsetzung der Studienplätze Fehler aufgetreten sind. Vereinfacht gesprochen werden Studienplatzklagen damit begründet, dass weniger Plätze festgesetzt wurden als hätten festgesetzt werden können. Für die Berechnung der Kapazitäten werden komplizierte Berechnungen angestellt. Innerhalb der Kapazitätsberechnungen wird etwa berücksichtigt, wie viel Lehrpersonal vorhanden ist, wie hoch der Personalaufwand für die Patientenversorgung erforderlich ist, wie hoch der Zeitaufwand für die Lehre ist usw. Innerhalb dieser Berechnungen gibt es häufig Änderungen, denen kein sachlicher Grund zugrunde liegt. Sollte eine solche Änderung dazu führen, dass die Anzahl an Studienplätzen sinkt, kann häufig erfolgreich geltend gemacht werden, dass die Kapazitäten nicht ausgeschöpft wurden.
Hinweis: Studienplatzklagen können ausschließlich gegen staatliche Universitäten gerichtet werden. Private Hochschulen und Universitäten können sich eigenständig aussuchen, wem sie einen Studienplatz anbieten möchten und wem nicht.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage?
Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage können nicht pauschal beurteilt werden. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von den konkreten Umständen ab. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sind die folgenden Kriterien relevant:
- Anzahl: Maßgeblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten hat die Anzahl an Universitäten, die verklagt werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Erfolgschancen steigen, je mehr Universitäten verklagt werden.
- Mitbewerber: Die meisten Gerichte verlosen die zusätzlichen Plätze. Entsprechend sind die Erfolgsaussichten umso höher, desto weniger Personen erfolgreiche Anträge eingelegt haben.
- Verfügbare Kapazitäten: Besondere Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage haben die zusätzlich verfügbaren Kapazitäten und ob überhaupt „neue“ Kapazitäten verfügbar sind. Dabei gilt, dass die Erfolgsaussichten umso höher sind, desto mehr „neue“ Plätze geschaffen wurden.
Mittelbar werden die Kriterien auch durch das Studienfach beeinflusst. Dabei gilt, dass Studiengänge wie Psychologie oder Humanmedizin deutlich beliebter sind als beispielsweise Lehramt. Entsprechend sind die Erfolgsaussichten etwa bei Lehramt deutlich höher als bei anderen Studienfächern.
Wie hoch sind die Kosten für eine Studienplatzklage?
Die Kosten für eine Studienplatzklage liegen grundsätzlich im vierstelligen Bereich, betragen also mehrere tausend Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom mandatierten Anwalt und dem Umfang des Verfahrens ab. Die Gerichtskosten betragen in der Regel wenigstens 250 € pro Gericht. Sollte die Studienplatzklage Erfolg haben, werden die Gerichtskosten erstattet. Dazu fallen sowohl Kosten für den eigenen Anwalt als auch möglicherweise für die Gegenseite an. Wenn sich die Hochschule anwaltlich vertreten lässt, was teilweise passiert und den Rechtsstreit gewinnt, dann muss der Kläger die Kosten für den Rechtsanwalt der Universität tragen. Im Gegenzug fallen für den gegnerischen Anwalt keine und für den eigenen Anwalt nur einen Teil der Kosten an, wenn man den Rechtsstreit gewinnt.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei Studienplatzklagen in der Regel nicht weiter. Bei fast allen Rechtsschutzversicherungen werden Studienplatzklagen vertraglich ausgeschlossen, sodass die Versicherung die Kosten für Studienplatzklagen nicht übernimmt.
Woran muss man bei einer Studienplatzklage denken?
Wenn Sie eine Studienplatzklage nutzen möchten, um Ihren Studienplatz zu erhalten, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Anträge: Es müssen sowohl Anträge beim Verwaltungsgericht als auch bei der Hochschule bzw. Universität gestellt werden. Das bedeutet insbesondere, dass ein Antrag bei der Hochschule gestellt werden muss auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten. Ohne einen solchen Antrag sind die Erfolgsaussichten besonders gering.
- Frist: Sobald Sie von den Universitäten bzw. der Vergabestelle einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten Sie unmittelbar einen Anwalt kontaktieren. Ein schnelles Vorgehen ist besonders wichtig, andernfalls besteht das hohe Risiko, dass die Anträge zu spät gestellt werden und deshalb keine Plätze mehr vergeben werden können.
- Alternativen: Es besteht keine Sicherheit, tatsächlich mit einer Studienplatzklage einen Studienplatz zu erhalten. Entsprechend sollten Sie sich überlegen, was Sie machen, wenn Ihre Klage keinen Erfolg hat. So kommen beispielsweise private Universitäten in Deutschland oder im Ausland (bei Medizin z.B. in Ungarn oder Estland) in Betracht.

