2 Punkte in einer Jura-Klausur: Ist eine Remonstration sinnvoll?
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Remonstration bei einer Bewertung mit 2 Punkten nur sinnvoll, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Bewertungsfehler bestehen.
- Wenn eine Remonstration erfolgreich ist, erfolgt eine neue Bewertung der Klausur.
- Für eine erfolgreiche Bewertung ist es sehr wichtig, in der Remonstration klar herauszuarbeiten, inwieweit ein Bewertungsfehler vorliegt.
Ist eine Remonstration bei Jura mit 2 Punkten sinnvoll?
Eine Remonstration bei juristischen Klausuren, die mit 2 Punkten bewertet wurde, ist sinnvoll, wenn erhebliche Probleme bei der Bewertung oder im Rahmen der Prüfung aufgetreten sind. Die Bewertung mit zwei Punkten ist häufig ein Zeichen dafür, dass die Lösung der Klausur gravierende Mängel aufweist. Der Sprung von zwei auf vier Punkte ist so groß, dass er nur ausnahmsweise gelingt. Entsprechend ist eine Remonstration nur sinnvoll, wenn die Korrektur erhebliche Mängel aufweist oder im Rahmen der Prüfung erhebliche Fehler aufgetreten sind.
In den folgenden Fällen ist eine Remonstration auch bei einer Klausurbewertung von 2 Punkten sinnvoll:
- Formelle Fehler: Formelle Fehler betreffen das Prüfungsverfahren. Wenn beispielsweise der Klausursachverhalt so unverständlich formuliert ist, dass er auch mit hoher Konzentration nicht nachvollzogen werden kann, dann ist der Klausursachverhalt fehlerhaft. In einem solchen Fall ist eine Remonstration trotz einer Bewertung mit zwei Punkten sinnvoll. Hintergrund ist, dass die Klausur insgesamt keine taugliche Bewertungsgrundlage darstellt und dementsprechend wiederholt werden sollte. Gleiches gilt, wenn die Klausur durch erheblichen Baulärm oder auf andere Art und Weise gestört wurde. In einem solchen Fall stellt die bewertete Lösung schon keine taugliche Bewertungsgrundlage dar.
- Materielle Fehler: Materielle Fehler liegen vor, wenn die inhaltliche Bewertung fehlerhaft ist. Wenn beispielsweise eine Klausurbewertung eine zutreffende Aussage als falsch bewertet, ist die Korrektur fehlerhaft. In einzelnen Fällen kann schon ein vermeintlicher Fehler zu einer Bewertung von 2 Punkten führen. Wenn beispielsweise ein Korrektor im Zivilrecht einen vermeintlichen Verstoß gegen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip entdeckt hat, führt dies häufig dazu, dass man in der Klausur durchfällt. Wenn ein solcher Verstoß in Wahrheit allerdings nicht vorliegt, hat eine Remonstration in einem solchen Fall hohe Erfolgsaussichten. Gleiches gilt, wenn im Rahmen einer Bewertung sachfremde Erwägungen berücksichtigt werden (z.B. politische Ansichten werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt).
Hinweis: Wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt, hat eine Remonstration auch bei einer Bewertung mit zwei Punkten hohe Erfolgsaussichten. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering, wenn pauschal, ohne konkreten Anhaltspunkt, remonstriert wird.
Wie muss eine Remonstration erfolgen?
Für eine Remonstration ist es wichtig, herauszuarbeiten, in welchem Umfang die Klausur fehlerhaft abgelaufen bzw. bewertet wurde. Nur wenn die Fehler präzise und nachvollziehbar herausgearbeitet wurden, besteht die Möglichkeit, das Prüfungsamt oder den Professor zu überzeugen. Nach Klausuren werden Lehrstühle häufig mit unzureichend begründeten Remonstrationen „überhäuft“. Entsprechend wird sich für eine einzelne Remonstration nur wenig Zeit genommen, sodass es wichtig ist, dass die Remonstration so stringent und leicht verständlich ist, dass die Fehler in der Bewertung unmittelbar erkannt werden.
Welche Folgen hat eine erfolgreiche Remonstration?
Eine erfolgreiche Remonstration führt grundsätzlich zu einer Neukorrektur der Klausur. Problematisch ist dabei, dass die Bereitschaft, die Note signifikant anzuheben, häufig eher gering ist. Professoren möchten so die Anreize senken, dass in der Zukunft weitere Remonstrationen eingelegt werden. Deshalb haben Remonstrationen insbesondere dann hohe Erfolgsaussichten, wenn ein evidenter, erheblicher Fehler vorliegt.
Ganz ausnahmsweise kommt es auch dazu, dass die Klausur neu geschrieben wird. Dazu kommt es, wenn im Rahmen der Remonstration Verfahrensfehler erfolgreich geltend gemacht werden. Wenn beispielsweise im Prüfungsraum unzulässige Bedingungen geherrscht haben (z.B. erheblicher Baulärm, extreme Kälte oder Wärme usw.) oder die Prüfungsaufgabe selbst unzulässig war (z.B. weil die Klausur wesentliche Bestandteile enthielt, die nicht Bestandteil des Prüfungsfachs waren).
Tipps, wenn man in einer Klausur 2 Punkte geschrieben hat
Wenn man in einer Klausur „nur“ zwei Punkte geschrieben hat, ist es besonders wichtig, die Klausur sorgfältig nachzuarbeiten. Auch wenn es unangenehm ist, lernt man aus wenig erfolgreichen Klausuren besonders viel. Häufig vergisst man selbst gemachte Fehler nie, wenn diese zu einer schlechten Bewertung geführt haben.
Neben der Analyse der Klausur helfen auch die beiden folgenden Tipps:
- Semester aufarbeiten: Neben der Analyse der Klausur ist es sinnvoll, auch das eigene Semester zu analysieren und sich zu überlegen, was gut und was schlecht gelaufen ist. Wenn man beispielsweise viel Zeit mit dem Besuch von Vorlesungen verbracht hat, dann allerdings in der Klausur durchgefallen ist, ist dies ein Zeichen dafür, dass diese Lernstrategie für Euch nicht funktioniert hat. Auf diesem Weg kannst Du sehr viel über Euch selbst lernen. Dazu ist es für die weitere Ausbildung sehr hilfreich, wenn Du herausfindest, welche Lernstrategie für Euch funktioniert.
- Zuversicht: Auch wenn eine Klausur nicht gelingt, solltest Du den Kopf nicht hängen lassen. Fehler gehören zur Ausbildung dazu. Die nächste Klausur wird bestimmt besser werden!

