Hochschulrecht
Studienplatzklage Psychologie

Studienplatzklage Psychologie - Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
4
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Studienplatzklage besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz für Psychologie zu erhalten, ohne ein 1,0-Abitur zu haben.
  • Im Rahmen einer Studienplatzklage wird geltend gemacht, dass die Universität weniger Studienplätze zur Verfügung stellt, als sie zur Verfügung stellen könnte.
  • Es besteht nur wenig Zeit, eine Studienplatzklage einzulegen. Entsprechend sollten Sie zeitnah einen Anwalt kontaktieren.

Was ist eine Studienplatzklage in Psychologie?

Eine Studienplatzklage kann dazu führen, einen Studienplatz in Psychologie zu erhalten, ohne die hohen Anforderungen des Auswahlprozesses erfüllen zu müssen. Das bedeutet insbesondere, dass man auf diesem Weg kein 1,0 Abitur benötigt, um einen Studienplatz erhalten zu können. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Studienplätzen für Psychologie sind die Universitäten dazu verpflichtet, alle verfügbaren Kapazitäten auszuschöpfen. Sofern die Universität dieser Pflicht nicht nachkommt, kann Klage erhoben werden, um den Anspruch, die Kapazitäten auszuschöpfen, einzuklagen.

Insgesamt gibt es zwei Wege, eine Studienplatzklage zu begründen:

  • Vergabekriterien: Grundsätzlich kann sich eine Studienplatzklage gegen die Auswahl und Vergabe der Studienplätze richten. Erforderlich ist dafür, dass die Vergabe der Studienplätze fehlerhaft war. Wenn beispielsweise ein Härtefall abgelehnt wurde, obwohl die rechtlichen Anforderungen eines Härtefalls erfüllt wurden, kann gegen die Ablehnung geklagt werden.
  • Kapazitätsklage: Bei der Kapazitätsklage richtet sich die Klage darauf, dass die Universität nicht alle Kapazitäten ausschöpft, um Studienplätze anzubieten. Die meisten Studienplatzklagen sind sogenannte Kapazitätsklagen, die also darauf gerichtet sind, die Universität zu verklagen, weitere Studienplätze zu schaffen und diese an den jeweiligen Kläger zu vergeben.

Wie läuft eine Studienplatzklage für das Psychologiestudium ab?

Eine Studienplatzklage für einen Studienplatz in Psychologie besteht aus mehreren Schritten. Im Vordergrund steht dabei die Begründung der Klage. Es ist wichtig genau herauszuarbeiten, dass die Kapazitäten der Universität höher sind als die zur Verfügung gestellten Plätze. Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Kläger. Folgende Aspekte sind für die Studienplatzklage zentral:

  • Einstweiliger Rechtsschutz: Bei Studienplatzklagen liegt der Fokus auf dem einstweiligen Rechtsschutz. Hintergrund ist, dass Klagen vor dem Verwaltungsgericht häufig sehr lange dauern, um eine Wartezeit von mehreren Jahren zu verhindern, wird deshalb einstweiliger Rechtsschutz eingelegt, um unmittelbar einen Studienplatz zu erhalten.
  • Mehrere Universitäten: Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist es üblich mehrere Universitäten zu verklagen.
  • Vergabe der Plätze: Sofern eine Klage Erfolg hat und zusätzliche Plätze vorhanden sind, gibt es unterschiedliche Wege, diese Plätze zu vergeben. Teilweise werden die Plätze unter allen erfolgreichen Klägern nach den gleichen Kriterien vergeben wie die ursprünglichen Studienplätze. In den meisten Fällen werden die Studienplätze allerdings unter allen erfolgreichen Klägern verlost.

Wie wird eine Studienplatzklage begründet?

Eine Studienplatzklage wird damit begründet, dass die Festsetzung der Kapazitäten fehlerhaft ist. Der Kläger muss also darlegen, dass die Universität weniger Studienplätze zur Verfügung gestellt hat als sie nach den vorhandenen Kapazitäten hätte zur Verfügung stellen können. Die Berechnung der Kapazitäten einer Universität ist ein sehr aufwendiger Prozess. Hintergrund ist, dass detaillierte Berechnungen erforderlich sind, um die Kapazitäten zu berechnen. Dazu gehört es etwa, die Auslastung des Krankenhauses mit der medizinischen Versorgung, den Zeitaufwand für die Lehre pro Student usw. zu berücksichtigen. Sollte es zu einer Änderung der Kapazitäten kommen, was häufig passiert, kann geltend gemacht werden, dass die Änderung vorgenommen wurde, ohne dass dafür ein Sachgrund vorlag.

Hinweis: Studienplatzklagen können ausschließlich gegen staatliche Universitäten gerichtet werden. Private Hochschulen und Universitäten können sich eigenständig aussuchen, wem sie einen Studienplatz anbieten möchten und wem nicht.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in Psychologie können nicht pauschal beurteilt werden. Vielmehr müssen eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigt werden, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Zum einen ist die Anzahl an Universitäten relevant. Je mehr Universitäten verklagt werden, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Zum anderen ist die Anzahl an erfolgreichen Klägern relevant. Je mehr Konkurrenten es gibt, desto schwieriger ist es, einen Platz zu erhalten. Der dritte wichtige Faktor ist die Anzahl an Plätzen, die verteilt werden. Je neue Plätze verteilt werden können, desto höher sind die Erfolgsaussichten. 

Wie hoch sind die Kosten für eine Studienplatzklage?

Die Kosten für eine Studienplatzklage liegen grundsätzlich im vierstelligen Bereich, betragen also mehrere tausend Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom mandatierten Anwalt und dem Umfang des Verfahrens ab. Die Gerichtskosten betragen in der Regel wenigstens 250 € pro Gericht. Entsprechend sind die Kosten umso höher, je mehr Klagen eingereicht werden. Sollte die Studienplatzklage Erfolg haben, werden die Gerichtskosten erstattet. Dazu fallen sowohl Kosten für den eigenen Anwalt als auch möglicherweise für die Gegenseite an. Wenn sich die Hochschule anwaltlich vertreten lässt, was teilweise passiert, und den Rechtsstreit gewinnt, dann muss der Kläger die Kosten für den Rechtsanwalt der Universität tragen. Im Gegenzug fallen für den gegnerischen Anwalt keine und für den eigenen Anwalt nur einen Teil der Kosten an, wenn man den Rechtsstreit gewinnt.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei Studienplatzklagen in der Regel nicht weiter. Bei fast allen Rechtsschutzversicherungen werden Studienplatzklagen vertraglich ausgeschlossen, sodass die Versicherung die Kosten für Studienplatzklagen nicht übernimmt.

Woran muss man bei einer Studienplatzklage denken?

Wenn Sie in Erwägung ziehen, für einen Psychologiestudienplatz eine Studienplatzklage einzulegen, sollten Sie die beiden folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Frist: Nachdem Sie einen Ablehnungsbescheid von der Hochschule erhalten haben, bleibt Ihnen nur sehr wenig Zeit, um Klage einzureichen. Entsprechend sollten Sie sehr schnell einen Anwalt kontaktieren, damit dieser ausreichend Zeit hat, eine überzeugende Klage zu verfassen.
  • Alternativen: Studienplatzklagen haben nicht immer Erfolg. Entsprechend sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Alternativen für Sie in Betracht kommen. Wenn Sie beispielsweise weiterhin Psychologie studieren möchten, könnte für Sie etwa eine private Hochschule in Betracht kommen. Alternativ dazu gibt es auch Abwandlungen des Psychologiestudiums (z.B. Wirtschaftspsychologie), die teilweise geringere Notenanforderungen haben.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für eine Studienplatzklage in Psychologie?
Die Kosten für eine Studienplatzklage in Psychologie betragen mindestens mehrere tausend Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt davon ab, wie viele Universitäten verklagt werden, wie hoch der Aufwand ist usw.
Wie hoch sind die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage in Psychologie?
Die Erfolgschancen bei einer Studienplatzklage in Psychologie sind nicht besonders hoch. Die Plätze werden unter allen erfolgreichen Klägern verlost, sodass nicht pauschal beantwortet werden kann, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.
Benötigt man für eine Studienplatzklage in Psychologie einen Anwalt?
Ohne Anwalt sind die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage in Psychologie gering. Es gelingt nur sehr selten, ohne anwaltliche Unterstützung die hohen Anforderungen zu erfüllen.
Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Eine Studienplatzklage beginnt mit einer umfangreichen Vorbereitung. Außerdem müssen bei den jeweiligen Universitäten Anträge auf Zulassung zum Studium gestellt werden.
Wo muss eine Studienplatzklage eingelegt werden?
Die Studienplatzklage muss beim Verwaltungsgericht am Sitz der Universität eingelegt werden, bei der man studieren möchte.