Hochschulrecht
Prüfung anfechten Gründe

Prüfung anfechten: In welchen Fällen Aussicht auf Erfolg besteht

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Prüfungsanfechtung kommt in Betracht, wenn die Prüfung Verfahrensfehler aufweist, die Bewertung fehlerhaft ist oder fälschlicherweise ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird.
  • Eine Prüfungsanfechtung führt in den meisten Fällen zu einer Neubewertung der Prüfung.
  • Bevor eine Prüfungsanfechtung eingelegt wird, sollte Einsicht in die Klausur und die Bewertung genommen werden.

Aus welchen Gründen kann eine Prüfung angefochten werden?

Eine Prüfung kann angefochten werden, wenn entweder das Prüfungsverfahren fehlerhaft abgelaufen ist, die Bewertung der Prüfungsleistung Fehler aufweist oder einem Prüfling fälschlicherweise ein Täuschungsversuch unterstellt wird. 

  • Verfahrensfehler: Verfahrensfehler betreffen das Prüfungsverfahren. Wenn beispielsweise die Prüfung durch erhebliche Lärmbelästigung (z.B. eine Baustelle) gestört wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor.
  • Bewertungsfehler: Ein Bewertungsfehler liegt vor, wenn keine objektive und fachlich zutreffende Bewertung der Prüfungsleistung vorliegt. Wenn beispielsweise fachlich zutreffende Aussagen als falsch bewertet werden, liegt ein Bewertungsfehler vor.
  • Kein Täuschungsversuch: Wenn Prüflingen fälschlicherweise ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird, in Wirklichkeit allerdings kein Täuschungsversuch vorlag, kommt ebenfalls eine Prüfungsanfechtung in Betracht.

Was sind Verfahrensfehler?

Verfahrensfehler liegen vor, wenn im Rahmen der Prüfung Fehler aufgetreten sind. Eine Prüfungsleistung besteht grundsätzlich aus zwei Bestandteilen, zum einen der Prüfungsleistung des Prüflings und zum anderen aus der Bewertung durch den Korrektor. Verfahrensfehler betreffen den ersten Teil einer Prüfung, also die Prüfungsleistung des Prüflings. Prüflinge haben einen Anspruch darauf, in einem ruhigen Umfeld eine fachlich passende Prüfung zu erbringen. Folgende Fehler kommen im Rahmen des Prüfungsverfahrens in Betracht:

  • Unzulässige Prüfer: Im Rahmen einer mündlichen Prüfung muss die Prüfung durch fachlich passende Prüfer erfolgen. Wenn ein Prüfer bereits seit vielen Jahren pensioniert ist, fehlt teilweise die Befähigung als Prüfer tätig zu werden. Hintergrund solcher Regelungen ist die Sorge, dass nicht mehr ausreichend Fachwissen bei den Prüfern vorhanden ist.
  • Kein Nachteilsausgleich: Sofern bei Prüflingen individuelle Beeinträchtigungen vorliegen (z.B. eine Lese- & Rechtschreibschwäche) sind diese im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen. Prüflinge haben in solchen Fällen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (z.B. mehr Zeit zum Schreiben). Wird ein solcher Nachteilsausgleich unberechtigterweise nicht gewährt, fehlt eine ordnungsgemäße Bewertungsgrundlage, sodass das Prüfungsverfahren fehlerhaft abgelaufen ist.
  • Unzulässige Prüfungsaufgabe: Wenn eine Prüfungsaufgabe nicht von dem Prüfungsgegenstand erfasst wird oder eine Frage nicht lösbar ist (z.B. bei einer Multiple-Choice-Aufgabe ist keine Antwort richtig), liegt eine fehlerhafte Prüfung vor.
  • Ordnungsgemäße Prüfungsräume: Die Prüfungsräume müssen so gestaltet sein, dass es für Prüflinge möglich ist, die Prüfungsaufgaben konzentriert bearbeiten zu können. Dafür muss es etwa ruhig sein und es darf weder extrem kalt noch extrem warm sein.

Alleine das Vorliegen eines Verfahrensfehlers führt allerdings nicht dazu, dass die Prüfung erfolgreich angefochten werden kann. Es ist zusätzlich erforderlich, dass der Verfahrensfehler erheblich war. Das bedeutet, dass sich der Verfahrensfehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat. In den meisten Fällen sind Verfahrensfehler erheblich. Allerdings können Verfahrensfehler auch ausnahmsweise unerheblich sein. Zwei Gründe können dazu führen, dass ein Verfahrensfehler unerheblich ist:

  • Keine Bedeutung: Wenn der Verfahrensfehler ausnahmsweise nicht dazu geführt hat, dass der Prüfling beeinträchtigt wurde. Wenn beispielsweise eine Ladung zwar die falschen Hilfsmittel nennt, der Prüfling allerdings trotzdem die korrekten Hilfsmittel mitgebracht hat.
  • Keine Auswirkung: Zum anderen kann sich die Unerheblichkeit daraus ergeben, dass das Ergebnis auch ohne den Fehler nicht anders ausgefallen wäre.

Verfahrensfehler haben entweder eine Wiederholung der Prüfung oder eine neue Korrektur zur Konsequenz. Welche Folgen ein Verfahrensfehler hat, hängt davon ab, ob eine taugliche Bewertungsgrundlage vorliegt. Wenn beispielsweise ein Prüfling aufgrund einer fehlerhaften Ladung die falschen Hilfsmittel eingesetzt hat, fehlt schon eine taugliche Bewertungsgrundlage, sodass die Prüfung wiederholt werden müsste.

Wann liegt ein Bewertungsfehler vor?

Ein Bewertungsfehler liegt vor, wenn die Bewertung der Klausur fehlerhaft ist. Im Rahmen der Bewertung muss die Leistung von Prüflingen objektiv und fachlich zutreffend erfolgen. Folgende Fehler können im Rahmen der Bewertung auftreten:

  • Bewertung: Prüfer haben die Pflicht, eine Klausur zu bewerten. Beispielsweise bei einer ausgeschriebenen Lösung genügt es nicht, ein paar Haken und Fragezeichen an einer Klausur anzumerken und die Klausur anschließend mit einer Note zu versehen. In einem solchen Fall gehen aus der Bewertung die Stärken und Schwächen nicht hervor. Es ist stattdessen erforderlich, konkret hervorzuheben inwieweit die Lösung den Anforderungen der Prüfung (nicht) entspricht.
  • Bewertungsgrundlage: Prüfer müssen von der zutreffenden Bewertungsgrundlage ausgehen. Wenn Prüfer mehrere Seiten einer Klausur überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen, wird nicht die vollständige Prüfungsleistung bewertet, sodass ein Bewertungsfehler vorliegt.
  • Vertretbarkeit: Es ist unzulässig, wenn Prüfer nur die von ihnen favorisierte Lösung als richtig bewerten. Grundsätzlich dürfen Prüflinge alle in der Fachliteratur vertretenen Ansichten vertreten, solange sie ihre Ansicht begründen können. Wenn also ein Prüfer eine vertretbare Lösung als falsch bewertet, liegt ein Bewertungsfehler vor.
  • Willkür: Im Rahmen der Prüfung darf nur die Prüfungsleistung des Prüflings bewertet werden. Es ist unzulässig, andere Erwägungen in die Bewertung einzubeziehen. Wenn beispielsweise die politische Ansicht oder das Aussehen des Prüflings berücksichtigt werden, liegt eine willkürliche Entscheidung vor.
  • Gleichbehandlung: Prüfer sind zur Gleichbehandlung der Prüflinge verpflichtet. Das bedeutet, dass gleiche Leistungen grundsätzlich auch gleich bewertet werden müssen. Zu diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Einschränkung. Es besteht kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht. Wenn also bei einem Prüfling ein Fehler übersehen wurde, besteht kein Anspruch darauf, dass der Fehler bei einem selbst ebenfalls nicht als Fehler angemerkt werden darf.

Ein Bewertungsfehler hat grundsätzlich zur Folge, dass die Klausur neu bewertet wird. Die neue Bewertung erfolgt grundsätzlich durch den bisherigen Prüfer. Auch diesem Weg soll die Vergleichbarkeit zu den übrigen Prüflingen gewährleistet werden. Nur ausnahmsweise erfolgt die Korrektur durch einen anderen Prüfer, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass der bisherige Prüfer ungeeignet ist (z.B. bei unsachlichen Äußerungen im Überprüfungsverfahren).

Wann kann die Prüfung bei einem Täuschungsversuch angefochten werden?

Bei einem Täuschungsversuch ist die Prüfungsanfechtung möglich, wenn keine Täuschung vorliegt bzw. die Strafe unverhältnismäßig ist. Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn vorgespielt wird, eine eigenständige, regelkonforme Prüfungsleistung erbracht zu haben, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall war. Ein Täuschungsversuch liegt deshalb etwa vor, wer einen Spickzettel einsetzt, von anderen Prüflingen abschreibt oder die Doktorarbeit von einem Ghostwriter verfassen lässt. Die Sanktion für einen Täuschungsversuch hängt von der Schwere des Versuchs, dem erlangten Vorteil und einer etwaigen Wiederholung ab. In Betracht kommen etwa eine Verwarnung, ein Punktabzug oder in der Prüfung durchzufallen.

Wie erfolgt die Prüfungsanfechtung?

Eine Prüfungsanfechtung besteht aus drei Schritten. Die Prüfungsanfechtung beginnt mit der Klausureinsicht. Bevor eine überzeugende Anfechtung verfasst werden kann, ist es erforderlich, präzise darzulegen, inwieweit die Bewertung oder das Prüfungsverfahren fehlerhaft ist. Im Anschluss sollte ein Widerspruch eingelegt werden bzw. ein Antrag auf eine Nachprüfung. Wenn der Widerspruch bzw. die Nachprüfung keinen Erfolg haben, bleibt als letzter Schritt nur die Klage.

Wenn Sie überlegen, eine Prüfungsanfechtung einzulegen, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen: 

  • Dauer: Eine Prüfungsanfechtung die als Klage vor einem Gericht erhoben wird, kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
  • Erfolgsaussichten: Die Erfolgsaussichten bei einer Prüfungsanfechtung sind vorrangig dann hoch, wenn der Fehler eindeutig ist. Insgesamt sind Gerichte gegenüber Prüfern und Prüfungsämtern recht nachsichtig, sodass in Zweifelsfällen häufig zugunsten der Prüfer entschieden wird.
  • Beurteilungsspielraum: Den Prüfern steht ein Beurteilungsspielraum zu, den die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können und dürfen. Wenn beispielsweise einfach die Note als „zu gering“ erscheint, ist eine Prüfungsanfechtung schwierig, da den Prüfern insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht.
  • Gegenstand: Eine Prüfungsanfechtung vor Gericht kann sich nur gegen einen Verwaltungsakt richten. Deshalb kann beispielsweise gegen ein Schulzeugnis oder einen Universitätsabschluss (z.B. den Bachelor) geklagt werden, nicht allerdings gegen eine einzelne Klausur. Im Rahmen der Klage gegen das Zeugnis oder den Abschluss ist es allerdings möglich, sich in der Begründung auf einzelne Klausuren o.ä. zu fokussieren.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Prüfung anfechtbar?
Eine Prüfung ist anfechtbar, wenn das Prüfungsverfahren Fehler aufweist oder die Prüfung fehlerhaft bewertet wurde. Eine Prüfungsanfechtung kommt außerdem in Betracht, wenn fälschlicherweise ein Täuschungsversuch angenommen wurde.
Aus welchen Gründen kann eine Prüfung angefochten werden?
Eine Prüfung kann angefochten werden, wenn das Prüfungsverfahren fehlerhaft abgelaufen ist oder die Prüfungsbewertung Fehler aufweist. Eine Prüfungsanfechtung kommt außerdem in Betracht, wenn fälschlicherweise ein Täuschungsversuch angenommen wurde.
Wann hat eine Prüfungsanfechtung bei einem Verfahrensfehler Aussicht auf Erfolg?
Eine Prüfungsanfechtung hat bei einem Verfahrensfehler Aussicht auf Erfolg, wenn ein Fehler vorliegt, sich der Fehler auf die Prüfungsleistung ausgewirkt hat und der Fehler rechtzeitig gerügt wurde.
Was ist ein Verfahrensfehler in einer Prüfung?
Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn der Prüfling nicht in der Lage ist, die geforderten Prüfungsleistungen in ungestörter, konzentrierter Atmosphäre zu erbringen. Verfahrensfehler kommen etwa bei starker Lärmbelästigung, einem kippelnden Tisch oder extremer Kälte in Betracht.
Wie lange dauert eine Prüfungsanfechtung?
Die Dauer einer Prüfungsanfechtung kann nicht pauschal beurteilt werden. Teilweise dauert eine Prüfungsanfechtung nur wenige Wochen, während die Prüfungsanfechtung in anderen Fällen länger als ein Jahr dauert.