Hochschulrecht
Täuschungsversuch Online-Klausur

Täuschungsversuch bei Online-Klausur: Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Täuschungsversuch in einer Klausur kann dazu führen, dass man in der Klausur durchfällt.
  • Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn die Vorgaben der Prüfungsordnung bewusst nicht eingehalten werden.
  • Täuschungsversuche werden meistens über Indizien nachgewiesen, da meistens keine geeigneten Beweismittel zur Verfügung stehen.

Wann liegt bei einer Online-Klausur ein Täuschungsversuch vor?

Bei einer Online-Klausur liegt ein Täuschungsversuch vor, wenn vorgespielt wird, eine eigene Prüfungsleistung unter Einhaltung der Prüfungsordnung zu erbringen. Ein Täuschungsversuch liegt also immer dann vor, wenn die Anforderungen der Prüfungsordnung nicht eingehalten werden. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Täuschungsversuch vorliegt:

  • Täuschungshandlung: Es muss eine Handlung vorliegen, welche gegen die Prüfungsordnung verstößt. Die Täuschungshandlung muss unmittelbar die Prüfung betreffen. Keine Täuschungshandlung stellen deshalb Vorbereitungshandlungen dar. Allein das Verfassen eines Spickzettels stellt deshalb keine Täuschungshandlung dar. Eine Täuschungshandlung liegt erst vor, wenn der Spickzettel mit zur Klausur genommen wird.
  • Täuschungswille: Neben der Täuschungshandlung muss ein Täuschungswille vorliegen. Das bedeutet konkret, dass der Prüfling die Umstände der Täuschung kennt. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Prüflinge nicht ehrlich berichten, wenn sie täuschen möchten, erfolgt die Beurteilung, ob ein Täuschungswille vorliegt, anhand von Indizien. Wer beispielsweise einen Spickzettel in der Tasche hat, hat dies vermutlich bewusst gemacht. Die Indizien sprechen deshalb dafür, dass ein Täuschungswille besteht.

In den folgenden Fällen liegt bei einer Online-Klausur ein Täuschungsversuch vor:

  • Unzulässige Hilfsmittel: Ein Täuschungsversuch liegt etwa vor, wenn unzulässige Hilfsmittel eingesetzt werden. Wer beispielsweise im Rahmen einer Online-Klausur ein Lehrbuch nutzt, um die Fragen zu beantworten, begeht einen Täuschungsversuch.
  • Andere Person: Ein weiterer Täuschungsversuch liegt vor, wenn man einen Freund die Klausur schreiben lässt. Im Rahmen von Online-Klausuren ist es schwierig, zu beurteilen, wer die „richtige“ Person ist, da eine Kontrolle aufgrund der Distanz schwierig ist. Deshalb kommt es ab und zu dazu, dass eine „falsche“ Person eine Klausur schreibt.
  • Gruppenarbeit: Im Rahmen von Online-Klausuren kommt es manchmal vor, dass über Chatgruppen unzulässigerweise kommuniziert wird, um sich untereinander abzusprechen. In solchen Fällen liegt ein Täuschungsversuch vor.

Wie wird der Täuschungsversuch bei einer Online-Klausur nachgewiesen?

Die Universität oder (Hoch-)Schule muss den Täuschungsversuch beweisen. Für den Nachweis reicht der Verdacht eines Täuschungsversuches nicht aus. Bei Klausuren, die in Präsenz geschrieben werden, kommen als Beweismittel etwa die Aussagen von Zeugen in Betracht oder „sichergestellte“ Spickzettel usw. Bei Online-Klausuren sind solche Beweismittel allerdings deutlich schwieriger, sodass der Anscheinsbeweis eine wichtige Rolle spielt. 

Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn aus einem vorliegenden Verhalten in der Regel geschlossen werden kann, dass ein Täuschungsversuch vorliegt. Außerdem dürfen keine Umstände vorliegen, die dafür sprechen, dass ein atypischer Fall vorliegt. Wenn beispielsweise eine Klausur nahezu vollständig mit der Lösungsskizze übereinstimmt (z.B. auch Fehler aus der Lösungsskizze übernommen werden), liegt ein Anscheinsbeweis dafür vor, dass der Prüfling zuvor Zugriff auf die Lösungsskizze hatte. Ähnliches gilt, wenn zwei Klausuren nahezu identisch sind, also sich hinsichtlich der Struktur, Wortwahl usw. stark ähneln. Sofern keine Umstände gegen einen Täuschungsversuch sprechen, liegt in einem solchen Fall ein Anscheinsbeweis dafür vor, dass ein Täuschungsversuch vorliegt.

Welche Folgen hat ein Täuschungsversuch?

Die Folgen eines Täuschungsversuchs hängen davon ab, wie schwerwiegend der Täuschungsversuch war. Bei der Beurteilung der Schwere werden drei Aspekte berücksichtigt:

  • Aufwand: Je aufwendiger ein Täuschungsversuch ist, desto schwerwiegender ist der Täuschungsversuch. So ist es etwa deutlich leichter, kurz vom Sitznachbarn abzuschreiben, als einen umfangreichen Spickzettel vorzubereiten.
  • Vorteil: Je größer der erlangte Vorteil durch einen Täuschungsversuch ist, desto schwerwiegender ist der Täuschungsversuch.
  • Wiederholung: Je häufiger Täuschungsversuche begangen werden, desto schwerwiegender ist der Täuschungsversuch. Entsprechend drohen „Wiederholungstätern“ deutlich höhere Strafen als Ersttätern.

Täuschungsversuche werden insgesamt in drei Gruppen unterteilt. So wird zwischen leichten Verstößen (z.B. eine WhatsApp-Nachricht mit einem Freund), schweren Verstößen (z.B. gemeinsame „Gruppenarbeit“) und besonders schwerwiegenden Verstößen (z.B. eine andere Person wiederholt Klausuren schreiben lassen) unterschieden. Folgende Sanktionen kommen bei der jeweiligen Schwere der Verstöße in Betracht:

  • Leichter Verstoß: Bei einem leichten Verstoß kommt es in der Regel lediglich zu einer Verwarnung oder ausnahmsweise zu einer Wiederholung der Prüfung.
  • Schwerer Verstoß: Ein schwerer Verstoß führt dazu, dass eine Klausur mit ungenügend bewertet wird. Konkret bedeutet das, dass Prüflinge in der konkreten Klausur durchfallen.
  • Besonders schwerwiegender Verstoß: Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß fallen Prüflinge nicht nur durch die konkrete Klausur, sondern bestehen die Prüfung insgesamt nicht. Außerdem entfällt in einem solchen Fall teilweise auch die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen.

Wie kann man sich gegen einen Täuschungsvorwurf verteidigen?

Wenn einem ein Täuschungsversuch bei einer Online-Klausur vorgeworfen wird, dann ist es in den meisten Fällen zielführend, den vermeintlichen Anscheinsbeweis anzuzweifeln. Bei Online-Klausuren gibt es fast nie ein „richtiges“ Beweismittel für den Nachweis eines Täuschungsversuches. Deshalb erfolgt der „Nachweis“ meistens mittels eines Anscheinsbeweises. Als Verteidigung gegen einen Anscheinsbeweis ist es sinnvoll, diesen zu erschüttern. Wenn beispielsweise zwei Klausuren recht ähnlich sind, führt dies nicht automatisch dazu, dass eine Zusammenarbeit vorliegt. Aufgrund der „gleichen“ Aufgabe kann es auch schlicht Zufall sein, dass man zum gleichen Ergebnis gekommen ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann man bei einer Online-Klausur spicken?
Es ist auch möglich, bei einer Online-Klausur zu spicken. Hintergrund ist, dass es auch bei einer Online-Klausur möglich ist, unerlaubte Hilfsmittel zu verwenden.
Was passiert bei einem Täuschungsversuch bei einer Online-Klausur?
Bei einem Täuschungsversuch bei einer Online-Klausur besteht das Risiko, in der konkreten Klausur durchzufallen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen besteht auch die Möglichkeit, exmatrikuliert zu werden.
Welche Konsequenzen hat ein Täuschungsversuch?
Die Konsequenzen eines Täuschungsversuches hängen von der Schwere des Täuschungsversuches ab. Bei besonders schwerwiegenden Täuschungsversuchen kann es sogar zur Exmatrikulation kommen.
Wie wird ein Täuschungsversuch bei einer Online-Klausur bewiesen?
Die meisten Täuschungsversuche werden über Anscheinsbeweise bewiesen. Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn es keine wirkliche Alternative dazu gibt, dass ein Täuschungsversuch erfolgt ist.
Was sind Beispiele für Täuschungsversuche bei einer Online-Klausur?
Beispiele für Täuschungsversuche bei einer Online-Klausur sind etwa unzulässige Unterlagen einzusetzen, in Chatgruppen mit Studienkollegen die Klausur zu besprechen oder die Klausur von einer anderen Person lösen zu lassen.