Was kostet eine Prüfungsanfechtung?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten einer Prüfungsanfechtung liegen grundsätzlich im vierstelligen Bereich.
- Sofern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt diese einen Großteil der Kosten. Lediglich einen Teil der Anwaltskosten müssen die Mandanten selbst bezahlen.
- Eine Prüfungsanfechtung kann deutlich länger als ein Jahr dauern.
Wie hoch sind die Kosten für eine Prüfungsanfechtung?
Die Kosten für eine Prüfungsanfechtung liegen in der Regel im vierstelligen Bereich (also mehreren tausend Euro). Die Kosten der Prüfungsanfechtung setzen sich aus den Anwaltskosten, möglichen Gerichtskosten und ausnahmsweise auch den Kosten des Prüfungsamts zusammen. Welche Kosten konkret anfallen, ist abhängig vom Einzelfall. Folgende Kosten fallen im Rahmen einer Prüfungsanfechtung an:
- Anwaltskosten: Anwälte, die auf das Prüfungsrecht spezialisiert sind, rechnen in der Regel stundenbasiert ab. Das bedeutet, dass jede Stunde, die der Anwalt mit dem Mandat beschäftigt ist, vergütet wird. Dabei sind Stundensätze zwischen 200 € und 450 € üblich. Gelegentlich werden auch Festpreise vereinbart. In den meisten Fällen nimmt eine Prüfungsanfechtung zwischen 10 und 20 Stunden Arbeit in Anspruch, sodass die Kosten in den meisten Fällen im mittleren vierstelligen Bereich liegen.
- Gerichtskosten: Wenn eine Klage eingereicht wird, fallen Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten trägt grundsätzlich die Partei, welche den Rechtsstreit verliert. Der Kläger muss allerdings die Kosten auslegen und bekommt diese erstattet, wenn er den Rechtsstreit gewinnt. Abhängig von der konkreten Prüfung liegen die Gerichtskosten für eine Prüfungsanfechtung zwischen 800 € und 1.200 €.
- Prüfungsamt: Sofern sich das Prüfungsamt vor Gericht anwaltlich vertreten lässt, fallen auch insoweit Anwaltskosten an. Es kommt allerdings nur selten vor, dass sich das Prüfungsamt anwaltlich vertreten lässt. In den meisten Fällen vertreten Mitarbeiter das Prüfungsamt. Insoweit fallen keine Kosten an, da die Kosten der Mitarbeiter nicht erstattungsfähig sind.
Wer muss die Kosten für die Prüfungsanfechtung bezahlen?
Die Kosten einer Prüfungsanfechtung muss derjenige bezahlen, der den Rechtsstreit verliert. Wenn also die Prüfungsanfechtung Erfolg hat, dann trägt das Prüfungsamt die Kosten der Prüfungsanfechtung. Wenn die Prüfungsanfechtung keinen Erfolg hat, dann muss der Kläger die Kosten des Rechtsstreits tragen. Wenn der Kläger allerdings eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, trägt diese die Prozesskosten.
Folgende Aspekte sollten Sie bei der Übernahme der Kosten bei einer Prüfungsanfechtung im Blick haben:
- Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung oder beim Gewinnen des Rechtsstreits die Gegenseite übernehmen nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltskosten. In der Praxis übersteigen die Rechtsanwaltskosten allerdings meistens die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltskosten. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlich vorgesehenen Kosten trägt der Kläger.
- Vorstrecken: Grundsätzlich muss der Kläger die Kosten für das Gericht vorstrecken. Das bedeutet, dass der Kläger die Kosten bezahlt und anschließend, wenn er obsiegen sollte, erstattet bekommt. Insoweit besteht allerdings eine Ausnahme für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, da die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten übernimmt.
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Allgemeines zur Prüfungsanfechtung
Bezüglich der Prüfungsanfechtung sollten Sie die folgenden Punkte im Blick haben:
- Ablauf: Eine Prüfungsanfechtung beginnt in der Regel mit der Akteneinsicht. Es ist schwierig, ohne einen detaillierten Einblick in die Prüfungsunterlagen eine überzeugende Prüfungsanfechtung zu verfassen. Das konkrete Vorgehen gegen die Prüfung besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt wird ein Widerspruch gegen die Klausuren eingelegt. Sollte dieser keinen Erfolg haben, kann in einem zweiten Schritt noch eine Klage eingelegt werden.
- Dauer: Die Dauer einer Prüfungsanfechtung ist höchst unterschiedlich. Teilweise nimmt eine Prüfungsanfechtung nur wenige Wochen in Anspruch. Ist hingegen eine Klage erforderlich, kann die Prüfungsanfechtung auch schnell mehr als ein Jahr dauern. Entsprechend hängt die Dauer einer Prüfungsanfechtung stark von den konkreten Umständen ab.

