Hochschulrecht
Remonstration Jura Hausarbeiten

Remonstration bei einer Jura-Hausarbeit: Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
4
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die Bewertung einer Hausarbeit fehlerhaft ist, kann eine Remonstration eingelegt werden.
  • Durch die Remonstration überprüft der Professor bzw. sein Lehrstuhl die Korrektur der Hausarbeit.
  • Eine Remonstration sollte überzeugend begründet werden. Ohne eine überzeugende Begründung sind die Erfolgsaussichten gering.

Was ist eine Remonstration gegen eine Hausarbeit in Jura?

Wenn sich Studenten gegen die fehlerhafte Korrektur einer Hausarbeit verteidigen, spricht man von einer Remonstration gegen eine Hausarbeit. Die Remonstration stellt also eine Möglichkeit dar, eine Überprüfung der Bewertung der Hausarbeit zu erreichen. Hausarbeiten werden grundsätzlich von Korrekturassistenten korrigiert. Wenn Studenten mit der Korrektur unzufrieden sind und der Meinung sind, dass die Korrektur fehlerhaft ist, stellt die Remonstration eine Möglichkeit dar, dass der Lehrstuhl die Bewertung der Hausarbeit überprüft.

Hinweis: In Jura sind Remonstrationen gegen die Bewertung von Hausarbeiten nur in Pflichtfächern üblich. Bei freiwilligen Hausarbeiten und Seminararbeiten hat die Note eine sehr geringe Bedeutung, sodass es fast nie zu Remonstrationen kommt.

In welchen Fällen hat eine Remonstration Aussicht auf Erfolg?

Remonstrationen haben nur in gut begründeten Fällen hohe Erfolgsaussichten. Hintergrund der geringen Erfolgsaussichten ist auch, dass Remonstrationen für Lehrstühle einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen. Entsprechend versuchen viele Lehrstühle die Anzahl an Remonstrationen möglichst gering zu halten. Daher haben Remonstrationen nur in Ausnahmefällen Erfolg. Erfolgsaussichten bestehen entsprechend vorrangig, wenn ein besonders erheblicher Fehler vorliegt.

Sofern die Bewertung einer Hausarbeit einen der folgenden Fehler enthält, bestehen gute Erfolgsaussichten:

  • „Falscher Fehler“: Wenn eine zutreffende Aussage als falsch bewertet wird, liegt ein Bewertungsfehler vor. In juristischen Hausarbeiten dürfen Studenten alle in der Rechtswissenschaft vertretenen Ansichten vertreten. Wenn Du dich also in einer Hausarbeit anders als die Lösungsskizze entscheidest, liegt kein Fehler vor.
  • Unvollständige Bewertungsgrundlage: Es passiert gelegentlich, dass Korrektoren einzelne Seiten vollständig überlesen. In einem solchen Fall ist die Bewertung fehlerhaft, da der Bewertung nicht die vollständige Klausur zugrunde liegt.
  • Folgefehler: Sofern eine Hausarbeit an einer Stelle einen Fehler macht, dürfen die folgenden, auf dem Fehler basierenden Aussagen nicht als weitere Fehler gewertet werden. Stattdessen müssen die folgenden Aussagen auf ihre Stringenz und Folgerichtigkeit gewürdigt werden. Vielen Korrektoren ist dies zu viel Arbeit, weshalb häufig Folgefehler angestrichen werden, obwohl die Aussagen folgerichtig sind.
  • Willkür: Im Rahmen der Prüfung darf nur die Prüfungsleistung des Prüflings bewertet werden. Es ist unzulässig, andere Erwägungen in die Bewertung einzubeziehen. Wenn beispielsweise die politische Ansicht des Prüflings berücksichtigt wird, liegt eine willkürliche Entscheidung vor, da sachfremde Erwägungen die Bewertung beeinflusst haben.
  • Literaturfehler: Ein besonders wichtiger Fehler in Hausarbeiten besteht darin, Literatur falsch oder nicht zu kennzeichnen. Das Ziel von Hausarbeiten besteht darin, zu prüfen, ob Studenten in der Lage sind, wissenschaftlich zu arbeiten. Entsprechend stellt es einen schwerwiegenden Fehler dar, Literatur nicht oder falsch zu kennzeichnen. Für die Prüfung von Plagiaten nutzen viele Hochschulen Software, sodass ein hohes Risiko besteht, dass entsprechende Verstöße auffallen.

Ist es sinnvoll, eine Remonstration einzulegen?

Für die weitere juristische Ausbildung ist es nicht unbedingt erforderlich, eine Remonstration einzulegen. Hausarbeiten während des Studiums haben keine Bedeutung für das Staatsexamen. Vor dem Hintergrund, dass die Noten aus den Hausarbeiten nur eine sehr geringe Bedeutung haben, muss man sich überlegen, ob einem der Aufwand die Sache wert ist, insbesondere, wenn man die Klausur bestanden hat. 

Sinnvoll ist es hingegen in zwei Fällen, eine Remonstration einzulegen:

  • Schwerpunkt: Die Schwerpunktshausarbeit hat eine hohe Bedeutung. Der Schwerpunkt fließt wesentlich in die Note des ersten Staatsexamens ein. Wenn im Rahmen der Examenshausarbeit Fehler in der Korrektur aufgetreten sind, ist es sinnvoll, eine Remonstration einzulegen.
  • Durchfallen: Hausarbeiten gehen mit sehr viel Arbeit einher. Wenn man in einer Hausarbeit durchgefallen ist und im Rahmen der Bewertung Fehler aufgetreten sind, ist es sinnvoll eine Remonstration einzulegen, um die Hausarbeit im Erfolgsfall nicht wiederholen zu müssen.

Welche Folgen hat eine erfolgreiche Remonstration?

Wenn die Remonstration gegen eine Hausarbeit erfolgreich ist, führt dies grundsätzlich zu einer Neubewertung der Hausarbeit. Dabei erfolgt die neue Bewertung der Hausarbeit in der Regel durch den Lehrstuhl oder Professor, der die Hausarbeit gestellt hat. Sollte die Hausarbeit durch einen Korrekturassistenten korrigiert worden sein, stellt somit die Remonstration einen Weg dar, eine fachlich besonders gute Korrektur zu erhalten.

Eine Remonstration führt nur ganz ausnahmsweise dazu, dass die Hausarbeit wiederholt werden muss oder darf. Eine Wiederholung kommt nur in Betracht, wenn die Hausarbeit verschwunden ist und damit die Bewertungsgrundlage fehlt oder Fehler im Prüfungsverfahren aufgetreten sind, sodass eine taugliche Bewertungsgrundlage fehlt.

Droht bei einer Remonstration eine Verschlechterung?

Eine Verschlechterung im Rahmen einer Remonstration ist nicht vollständig ausgeschlossen, in der Praxis allerdings kaum anzutreffen. Hintergrund ist, dass sowohl im Rahmen einer Prüfungsanfechtung als auch im Rahmen einer Remonstration der Bewertungsmaßstab nicht verändert werden darf. Eine Verschlechterung im Rahmen einer Remonstration kommt also nur in Betracht, wenn die Hausarbeit Fehler enthält, die der Korrektor bisher überhaupt nicht gesehen hat. Sollten als in der Hausarbeit „unentdeckte“ Fehler vorhanden sein, ist auch eine Verschlechterung nicht vollständig ausgeschlossen. Gleichzeitig ist eine solche Verschlechterung allerdings ausgesprochen selten.

Wie muss man bei einer Remonstration vorgehen?

Wenn gegen eine Hausarbeit eine Remonstration eingelegt werden soll, ist es wichtig, die folgenden Tipps zu beachten. Andernfalls besteht das hohe Risiko, dass die Remonstration keinen Erfolg hat:

  • Einsichtnahme: Bevor die Remonstration verfasst wird, sollte die eigene Hausarbeit sowie die Korrektur umfangreich analysiert werden. Ohne eine fundierte Analyse ist es schwierig, eine überzeugende Remonstration zu verfassen.
  • Besprechung: An manchen Universitäten kann gegen eine Hausarbeit nur remonstriert werden, wenn man an der Besprechung der Hausarbeit teilgenommen hat. Entsprechend sollte man sich darüber informieren, wie die Voraussetzungen an der eigenen Universität sind.
  • Frist: Die Remonstrationsfrist ist an Universitäten unterschiedlich. In der Regel liegt die Frist zwischen einer Woche und einem Monat.
  • Form: Du solltest Dich ebenfalls über die Form informieren. Während es an einigen Universitäten möglich ist, die Remonstration digital einzureichen, ist es an anderen Universitäten erforderlich, die Remonstration schriftlich zu verfassen.
  • Inhalt: Die Remonstration sollte überzeugend begründet werden. Auch wenn es häufig nicht erforderlich ist, die Remonstration zu begründen, ist es nicht sinnvoll, eine Remonstration ohne Begründung einzureichen. Ohne Begründung ist es nahezu sicher, dass die Remonstration abgelehnt wird, da nicht ersichtlich ist, welcher Fehler vorliegen soll. Die Remonstration selbst sollte am Anfang kurz erwähnen, um welche Hausarbeit es sich handelt. Im Hauptteil sollte dann begründet werden, aus welchen Gründen die Hausarbeit fehlerhaft bewertet wurde. Eine Remonstration endet in der Regel mit der Bitte um eine neue Korrektur.

Welche Möglichkeiten bleiben nach einer erfolglosen Remonstration?

Nach einer erfolglosen Remonstration bestehen nur wenig Mittel, sich weiter zu verteidigen. Ein Widerspruch und eine Klage können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden. Die Bewertung einer Hausarbeit ist allerdings kein Verwaltungsakt. Entsprechend kann nur später gegen das Universitätszeugnis oder den Schwerpunkt insgesamt Widerspruch bzw. Klage eingelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann man in Jura gegen eine Hausarbeit remonstrieren?
Es ist in Jura möglich, gegen eine Hausarbeit zu remonstrieren. Hausarbeiten gehören zu den Prüfungsleistungen, sodass insoweit eine Überprüfung der Bewertung beantragt werden kann.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten für eine Remonstration in Jura?
Die Erfolgsaussichten für eine Remonstration in Jura hängen davon ab, wie schwerwiegend der Fehler ist, der im Rahmen der Korrektur aufgetreten ist. Liegt ein schwerwiegender Fehler ohne Zweifel vor, sind die Erfolgsaussichten hoch.
Wie muss bei einer Hausarbeit eine Remonstration verfasst werden?
Für eine überzeugende Remonstration ist es wichtig, leicht verständlich und überzeugend darzulegen, welcher Fehler im Rahmen der Bewertung aufgetreten ist und somit geltend gemacht wird.
Aus welchen Gründen kann eine Remonstration eingelegt werden?
Eine Remonstration kann eingelegt werden, wenn entweder das Prüfungsverfahren Fehler aufweist (z.B. eine Kommission ist fehlerhaft besetzt) oder die Bewertung Fehler aufweist.
Worauf ist bei einer Remonstration in Jura zu achten?
Bei einer Remonstration ist es sehr wichtig, dass die Remonstration überzeugend und sehr leicht verständlich ist. Lehrstühle nehmen sich für eine Remonstration nur wenig Zeit, entsprechend sollte die Remonstration unmittelbar überzeugen.