Im Jura-Examen endgültig durchgefallen: Was tun?
Das Wichtigste in Kürze
- Man ist im Jura-Examen grundsätzlich endgültig durchgefallen, wenn man sowohl im Erstversuch als auch im Verbesserungsversuch durchgefallen ist.
- Im zweiten Staatsexamen besteht die Möglichkeit, einen Drittversuch zu schreiben.
- Eine Prüfungsanfechtung ist sinnvoll, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bewertung fehlerhaft war / ist.
Wann ist man im juristischen Staatsexamen endgültig durchgefallen?
Man ist im juristischen Staatsexamen endgültig durchgefallen, wenn man sowohl den Erstversuch als auch den Zweitversuch nicht bestanden hat. In besonders gelagerten Fällen besteht die Möglichkeit, das 2. Staatsexamen auch ein drittes Mal zu schreiben (sog. Gnadenversuch). Wenn eine solche Möglichkeit besteht, ist man endgültig durchgefallen, wenn man auch den Gnadenversuch nicht bestanden hat. Folgende Voraussetzungen müssen für den Gnadenversuch vorliegen:
- Baden-Württemberg: Ein Gnadenversuch kann auf Antrag gewährt werden. Erforderlich ist dafür, dass in mindestens einer Prüfung wenigstens 3,5 Punkte erzielt wurden. Dazu muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wiederholungsprüfung gestellt werden.
- Bayern: Voraussetzung für den Gnadenversuch ist, dass in einer der beiden Prüfungen ein Ergebnis von mindestens 3 Punkten erzielt wurde. Dazu muss der Antrag rechtzeitig beim Landesjustizprüfungsamt gestellt werden.
- Berlin & Brandenburg: Der 3. Versuch kann auf Antrag gewährt werden, sofern ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sind unter anderem die bisher erzielten Examensergebnisse relevant. Der Antrag muss zeitnah nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wiederholungsprüfung gestellt werden.
- Bremen, Hamburg & Schleswig-Holstein: Auf Antrag kann der Präsident des gemeinsamen Prüfungsamtes eine zweite Wiederholung gestatten. Auch im ersten Staatsexamen ist es in den jeweiligen Bundesländern möglich, das Examen ein drittes Mal zu wiederholen.
- Hessen: Sofern besondere Gründe vorliegen, aus denen sich eine außergewöhnliche Behinderung des Prüflings ergibt und die eine weitere Wiederholung aussichtsreich machen, kann eine zweite Wiederholung der Prüfung gestattet werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: Auf Antrag kann eine zweite Wiederholung des Staatsexamens gestattet werden.
- Niedersachsen: Sofern außergewöhnliche Beeinträchtigungen bei der Wiederholungsprüfung vorlagen, kann das Justizprüfungsamt eine zweite Wiederholung des Staatsexamens gestatten.
- NRW: Sofern in einem der beiden Versuche eine Note von wenigstens 3 Punkten erreicht wurde, kann eine zweite Wiederholung gestattet werden. Dafür ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen.
- Rheinland-Pfalz: Sofern bei der ersten Wiederholung eine Gesamtnote von mindestens 3,5 Punkten erreicht wurde, ein besonderer Härtefall vorlag und davon auszugehen ist, dass die Prüfung bei einer weiteren Wiederholung bestanden wird, kann sie ein zweites Mal wiederholt werden. Erforderlich ist dafür ein rechtzeitiger Antrag beim Prüfungsamt.
- Saarland: Wenn davon auszugehen ist, dass die Prüfung bei der zweiten Wiederholungsprüfung bestanden wird, kann die 2. Wiederholung auf Antrag gewährt werden.
- Sachsen: Sofern in einem der beiden Versuche eine Note von wenigstens 3,3 Punkten in der schriftlichen Prüfung erreicht wurde, kann eine zweite Wiederholung gestattet werden. Dafür ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen.
- Sachsen-Anhalt: Sofern bei der Wiederholungsprüfung eine außergewöhnliche Behinderung vorlag und eine weitere Wiederholung aussichtsreich erscheint, kann eine zweite Wiederholung auf Antrag gestattet werden.
- Thüringen: Sofern bei der Wiederholungsprüfung eine außergewöhnliche Behinderung vorlag, in einem der beiden Prüfungsversuche wenigstens eine Note von 3,3 Punkten in den Klausuren erreicht wurde und eine weitere Wiederholung aussichtsreich erscheint, kann eine zweite Wiederholung auf Antrag gestattet werden.
Hinweis: Die Ergebnisse in den Staatsexamen hängen von sehr vielen Faktoren ab, die teilweise auch nicht kontrolliert werden können (z.B. die Tagesform, Glück oder Pech bei den Korrektoren usw.). Auch wenn Du in den Klausuren bisher keinen Erfolg hattest, ändert das nichts daran, dass Du Deinen Weg finden wirst.
Ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll, wenn man endgültig durchgefallen ist?
Wenn man endgültig durchgefallen ist, kann es sinnvoll sein, die Prüfung sowie die Bewertung anzufechten. Eine Prüfungsanfechtung ist allerdings nur sinnvoll, wenn es konkrete Anhaltspunkte für die Begründung gibt. Pauschal eine Prüfungsanfechtung einzulegen, ist also nicht sinnvoll. Für die Prüfungsanfechtung spricht grundsätzlich, dass sehr viel Lernzeit in das Jura-Studium und gegebenenfalls auch das Referendariat geflossen ist. Wenn dann auf der Zielgeraden Bewertungsfehler auftreten, ist es sinnvoll, sich dagegen zu verteidigen. Dazu ist in vielen Fällen nur eine geringfügige Verbesserung erforderlich, um das Examen zu bestehen bzw. zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Bei der Entscheidung muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Erfolgsaussichten bei einer Prüfungsanfechtung nur dann realistisch sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Prüfungsanfechtung bestehen. Außerdem kann eine Prüfungsanfechtung teilweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Für die Entscheidung, ob Sie eine Prüfungsanfechtung einlegen, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Fehler: Der wichtigste Aspekt für die Entscheidung sollte sein, ob und welche Fehler vorliegen. Wenn beispielsweise offensichtliche Bewertungsfehler vorliegen, ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoller als eine Situation, in der nur leichte Verfahrensfehler vorliegen.
- Kosten: Die Kosten für eine Prüfungsanfechtung liegen in den meisten Fällen im vierstelligen Bereich. Es ist allerdings möglich, dass die Kosten – je nach Komplexität des Falls – im konkreten Fall höher oder niedriger sind.
- Zeit: Sofern das Prüfungsamt die Klausurbewertung nicht im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anpasst, muss Klage erhoben werden. Klagen vor dem Verwaltungsgericht dauern häufig mehrere Jahre. Entsprechend muss man sich darauf einstellen, dass die Prüfungsanfechtung sehr lange dauert.
Welche Möglichkeiten hat man, nachdem man endgültig durchgefallen ist?
Die Möglichkeiten, die man im Staatsexamen endgültig durchgefallen ist, hängen davon ab, ob man im ersten oder zweiten Staatsexamen durchgefallen ist.
- 1. Examen durchgefallen: Wenn man im ersten Staatsexamen endgültig durchgefallen ist, besteht die Möglichkeit, sich für ein anderes Studienfach zu entscheiden. Sollte das Studienfach einen Bezug zu Jura haben, ist es in der Regel möglich, sich die im Jura-Studium erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Auf diesem Wege kann beispielsweise das Wirtschaftsrechtsstudium teilweise auf zwei Jahre verkürzt werden. Wer genug vom Studieren hat, kann auch eine Ausbildung in Betracht ziehen (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte usw.). Aufgrund der hohen psychischen Belastung im Rahmen der Examensvorbereitung kann es auch sinnvoll sein, erst einmal eine Pause einzulegen, um die nächsten Schritte zu planen.
- 2. Examen durchgefallen: Wenn man im zweiten Staatsexamen zweimal durchgefallen ist, sollte man sich zuerst überlegen, ob der Gnadenversuch noch möglich ist. Auch wenn es sehr viel Überwindung kostet, das 2. Staatsexamen ein drittes Mal zu schreiben, ist es doch in vielen Fällen sinnvoll, die letzte Chance wahrzunehmen. Volljurist zu sein, öffnet einem viele Türen im Leben, sodass es empfehlenswert ist, alle Chancen auszuschöpfen. Sofern auch der Gnadenversuch keinen Erfolg hatte oder nicht wahrgenommen wurde, kann man zum einen direkt anfangen zu arbeiten (z. B. in der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens oder in der Verwaltung). Wenn man sich noch weiterbilden möchte, bieten sich eine Ausbildung zum Steuerberater, ein MBA oder ein LL.M. an.

