Was macht man, wenn man im Drittversuch nicht besteht?
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn man den Drittversuch nicht besteht, hängen die Konsequenzen von der Bedeutung der Klausur ab.
- Sofern es sich um eine essenzielle Klausur handelt, kann das Durchfallen im Drittversuch zur Exmatrikulation führen.
- Wenn es sich um eine nicht essenzielle Klausur handelt, können die fehlenden Credits dadurch ersetzt werden, dass man ein anderes Fach wählt.
Was passiert, wenn man den Drittversuch nicht bestanden hat?
Wenn man den Drittversuch nicht bestanden hat, ist man in der Prüfung endgültig durchgefallen. Welche Auswirkung das endgültige Durchfallen hat, kann nicht pauschal beurteilt werden. Vielmehr hängt es davon ab, welche Bedeutung die konkrete Prüfung hat. Sofern es sich um eine ersetzbare Prüfung handelt, führt das Durchfallen lediglich dazu, dass man einen anderen Kurs wählen muss. Wenn Studenten hingegen in essenziellen Prüfungen endgültig durchfallen, sind die Konsequenzen deutlich größer. Je nach Studienfach gibt es Prüfungen, die Studenten bestehen müssen. Bestehen Studenten eine entsprechende Prüfung nicht, führt dies dazu, dass das Studium endet. Bei entsprechenden Prüfungen sehen allerdings viele Studienordnungen die Möglichkeit von Ergänzungsprüfungen vor. Mit einer solchen Ergänzungsprüfung besteht die Möglichkeit, sich auf eine 4,0 zu „retten“.
Ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll, wenn man im Drittversuch durchgefallen ist?
Eine Prüfungsanfechtung kann bei wichtigen Klausuren sinnvoll sein, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Klausurbewertung oder das Prüfungsverfahren fehlerhaft abgelaufen sind. Ohne entsprechende Anhaltspunkte bestehen weder für eine Remonstration noch eine Prüfungsanfechtung Erfolgsaussichten.
Eine Prüfungsanfechtung bzw. Remonstration ist beispielsweise sinnvoll, wenn Bewertungsfehler vorliegen, im Rahmen der Prüfung unzulässige Fragen gestellt wurden oder Studenten fehlerhafterweise ein Täuschungsversuch unterstellt wird. Vor dem Hintergrund, dass die Prüfungsanfechtung in einer solchen Situation das letzte Verteidigungsmittel sein kann, sollte man es durchaus in Betracht ziehen.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man durch den Drittversuch gefallen ist?
Die Möglichkeiten, nachdem man durch den Drittversuch gefallen ist, hängen davon ab, ob man die Klausur ersetzen kann oder nicht. Sofern es sich um ein nicht-essenzielle Klausur handelt, sollte man einfach einen weiteren Kurs wählen und auf diesem Weg die fehlenden Credits ausgleichen. Sofern man bereits über ausreichend Credits verfügt, gibt es keinen Handlungsbedarf.
Sofern es sich um eine essenzielle Prüfung handelt, kommen die folgenden Handlungsoptionen in Betracht:
- Studienfach wechseln: Es bietet sich zum einen an, das Studienfach zu wechseln. Sofern eine inhaltliche Überschneidung mit dem bisherigen Studienfach besteht, ist es möglich, sich die bisher erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Dadurch kann die Studienzeit erheblich verkürzt werden.
- Ausbildung: Wenn man nicht mehr studieren möchte, kann es sich auch anbieten, eine Ausbildung zu beginnen. Im Rahmen einer Ausbildung ist es allerdings in der Regel nicht möglich, sich die bisher erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen.
- Berufseinstieg: Sofern man bereits über einen Universitätsabschluss (z.B. einen Bachelor) verfügt, kann man auch direkt anfangen, zu arbeiten. Je nach Studienfach haben Bachelorabsolventen teilweise ähnlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt wie Masterabsolventen.
- Verteidigung: Sofern die durchgefallene Klausur dazu führt, dass man exmatrikuliert wird, kann es durchaus sinnvoll sein, sich gegen die Bewertung zu verteidigen. Sofern dies die letzte Chance ist, das Wunschstudium zu beenden, sollte diese Chance ergriffen werden.
- Härtefallantrag: Teilweise sehen Studienordnungen die Möglichkeit vor, einen Härtefallantrag zu stellen. Es kann also beantragt werden, von bestimmten Anforderungen der Studienordnung abzusehen. Solche Anträge haben nur in extremen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg. Vor dem Hintergrund, dass Sie mit einem solchen Antrag nichts zu verlieren haben, ergibt es allerdings durchaus Sinn, einen solchen Antrag zu stellen.
Was sollte man machen, wenn man exmatrikuliert wird?
Wenn man exmatrikuliert wird, hat dies nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf, sondern auch erhebliche Auswirkungen in anderen Bereichen.
- BAföG: Mit der Exmatrikulation entfällt auch der Anspruch auf Bafög. Entsprechend sollte man sich sehr zeitnah damit auseinandersetzen, wie man die Lebenshaltungskosten in der nahen Zukunft bewältigt.
- Krankenversicherung: Wenn das Studium endet, kann es passieren, dass auch die Krankenversicherung über die Eltern endet. Entsprechend ist es wichtig, sich mit dem Thema Krankenversicherung zu beschäftigen.
- Studienberatung: Nahezu alle Hochschulen und Universitäten bieten Studienberatungen an. Diese helfen Studenten dabei, mit herausfordernden Situationen im Studium umzugehen. Entsprechend ist es sehr sinnvoll, eine Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Die Berater haben einen guten Überblick über alle Themen, die Studenten im Blick haben müssen, wenn das Studium endet.

