Hochschulrecht
Prüfungsanfechtung

Prüfungsanfechtung: Alles, was Du wissen musst

Tobias Escherich, Volljurist
Aktualisiert am 
6.4.2026
4
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Prüfungsanfechtung stellt ein Mittel dar, um gegen Fehler im Rahmen einer Prüfungsbewertung bzw. des Prüfungsverfahrens vorzugehen.
  • Eine Prüfungsanfechtung sollte sehr gut begründet werden, um Aussicht auf Erfolg zu haben. 
  • Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung führt zu einer neuen Bewertung der Klausur. Zu einer Wiederholung der Prüfung kommt es nur sehr selten.

Was ist eine Prüfungsanfechtung?

Mit einer Prüfungsanfechtung haben Prüflinge die Möglichkeit, sich gegen Fehler im Prüfungsverfahren bzw. bei der Korrektur von Prüfungen zu verteidigen. Bei der Bewertung von Klausuren sind Prüflinge nicht ohne Rechte. Vielmehr haben Prüflinge einen Anspruch darauf, eine faire Korrektur und Bewertung zu erhalten. Dieser Anspruch kann mittels einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden.

Bei welchen Klausuren ist eine Prüfungsanfechtung möglich?

Eine Prüfungsanfechtung ist möglich, sofern die Prüfungsordnung bzw. das Gesetz eine Prüfungsanfechtung vorsieht. Nicht bei jeder Klausur ist es somit möglich, eine Prüfungsanfechtung einzulegen. Hintergrund ist, dass eine Prüfungsanfechtung mittels eines Widerspruches oder einer Klage nur gegen einen Verwaltungsakt möglich ist. Somit hängt es von der konkreten Prüfung ab, ob eine Prüfungsanfechtung möglich ist:

  • Schule: Eine Klausur in der Schule stellt keinen Verwaltungsakt dar. Entsprechend ist eine Prüfungsanfechtung gegen eine Klausur in der Schule nicht möglich. Es ist allerdings möglich, gegen das Zeugnis am Jahresende zu klagen. In der Klage kann dann auf einzelne Klausuren, sofern diese für die Jahresendnote relevant waren, eingegangen werden.
  • Jura-Studium: Im Jura-Studium kann ebenfalls nicht gegen einzelne Klausuren geklagt werden. Gleiches gilt für die Klausuren im Staatsexamen. Es ist allerdings möglich, gegen das Staatsexamen insgesamt zu klagen. Innerhalb einer solchen Klage kann dann in der Klagebegründung explizit auf einzelne Klausuren eingegangen werden.
  • Bachelor & Master: Innerhalb eines Studiums kann ebenfalls nur gegen den Studienabschluss insgesamt vorgegangen werden. Eine Klage gegen einzelne Klausuren ist nicht möglich. Ausnahmen sind bei besonders wichtigen Klausuren (z.B. Modulprüfungen) möglich.
Hinweis: Eine Remonstration, also die Bitte, die Bewertung zu überprüfen, ist grundsätzlich bei allen Prüfungen und Klausuren möglich.

Wann hat eine Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg?

Eine Prüfungsanfechtung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Prüfungsbewertung oder das Prüfungsverfahren erhebliche Fehler aufweist. Es müssen hohe Anforderungen erfüllt werden, damit ein Verfahrensfehler vorliegt. Ein Verfahrensfehler setzt voraus, dass Prüflinge in der Lage sind, konzentriert und ruhig die Klausur zu lösen, wobei die jeweiligen Verfahrensregelungen (z.B. der Prüfungsgegenstand usw.) eingehalten werden.

In der Praxis kommen Bewertungsfehler deutlich häufiger vor als Verfahrensfehler. Ein Bewertungsfehler liegt vor, wenn die Bewertung der Klausur fehlerhaft ist. Im Rahmen der Bewertung muss die Leistung von Prüflingen objektiv und fachlich zutreffend erfolgen.

  • Bewertung: Prüfer haben die Pflicht, eine Klausur zu bewerten. Für die Bewertung einer Klausur genügt es nicht, ein paar Haken und Fragezeichen an einer Klausur anzumerken und die Klausur anschließend mit einer Note zu versehen. In einem solchen Fall liegt ein Bewertungsfehler vor.
  • Bewertungsgrundlage: Prüfer müssen von der zutreffenden Bewertungsgrundlage ausgehen. Wenn Prüfer mehrere Seiten einer Klausur nicht zur Kenntnis nehmen, wird nicht die vollständige Prüfungsleistung bewertet, sodass ein Bewertungsfehler vorliegt.
  • Vertretbarkeit: Es ist unzulässig, wenn Prüfer nur die von ihnen favorisierte Lösung als richtig bewerten. Grundsätzlich dürfen Prüflinge alle in der Fachliteratur vertretenen Ansichten vertreten, solange sie ihre Ansicht begründen können. Wenn also ein Prüfer eine vertretbare Lösung als falsch bewertet, liegt ein Bewertungsfehler vor.
  • Willkür: Im Rahmen der Prüfung darf nur die Prüfungsleistung des Prüflings bewertet werden. Es ist unzulässig, andere Erwägungen in die Bewertung einzubeziehen. Wenn beispielsweise die politische Ansicht oder das Aussehen des Prüflings berücksichtigt werden, liegt eine willkürliche Entscheidung vor.
  • Gleichbehandlung: Prüfer sind zur Gleichbehandlung der Prüflinge verpflichtet. Das bedeutet, dass gleiche Leistungen grundsätzlich auch gleich bewertet werden müssen. Zu diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Einschränkung. Es besteht kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht. Wenn also bei einem Prüfling ein Fehler übersehen wurde, besteht kein Anspruch darauf, dass der Fehler bei einem selbst ebenfalls nicht als Fehler angemerkt werden darf.

Wie läuft eine Prüfungsanfechtung ab?

Eine Prüfungsanfechtung besteht aus der Einsichtnahme in die Klausur, einem Widerspruch bzw. einem Kontrollverfahren und – sofern erforderlich – auch einer Klage.

  • Einsicht: Für eine erfolgreiche Anfechtung besteht der erste Schritt darin, eine umfangreiche Informationsgrundlage zu erhalten (z.B. die Prüfungsleistung anschauen, den Aufgabentext usw.).
  • Widerspruch / Nachprüfung / Kontrollverfahren: Abhängig vom Bundesland ist es erforderlich, einen Widerspruch einzulegen, bevor eine Klage erhoben werden kann. Hintergrund ist, dass Prüfer die Möglichkeit haben sollen, sich erneut mit der Klausur zu befassen, bevor geklagt wird.
  • Klage: Sofern das Widerspruchs- bzw. Kontrollverfahren zu keiner Änderung führt, bleibt als letzter Schritt nur eine Klage. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann schnell mehrere Jahre dauern, dies sollte man im Blick haben, wenn man sich für eine Prüfungsanfechtung entscheidet.

In ganz eiligen Fällen kann es erforderlich sein, den einstweiligen Rechtsschutz zu wählen. Dabei geht es darum, eine vorübergehende Entscheidung durch das Gericht zu erreichen. Wenn man etwa zu einer mündlichen Prüfung nicht zugelassen wird oder es einem untersagt wird, aufgrund eines vermeintlichen Täuschungsversuches an der weiteren Prüfung teilzunehmen, ist der einstweilige Rechtsschutz hilfreich, um weiteren Schaden abzuwenden.

Welche Folgen hat eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung?

Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung führt grundsätzlich zu einer Neubewertung der Klausur. Dabei erfolgt die Korrektur durch den gleichen Korrektor. Hintergrund des Vorgehens ist, dass nur der Erstkorrektor die Vergleichbarkeit zu den übrigen Prüflingen gewährleisten kann. Gleichzeitig muss der Erstkorrektor die Entscheidung des Gerichtes bei der neuen Korrektur berücksichtigen. Entsprechend reicht es nicht, lediglich die Begründung auszutauschen. Es ist vielmehr erforderlich, die Klausur vollständig neu zu bewerten. 

Eine Wiederholung der Prüfung kommt nur in Betracht, wenn eine neue Bewertung offensichtlich ausscheidet. Beispielsweise die Inhalte der Prüfung nicht von der Prüfungsordnung erfasst wurden oder im Rahmen einer mündlichen Prüfung die Bewertungsgrundlage nicht mehr vorhanden ist, kommt die Wiederholung der Prüfung in Betracht.

Besteht das Risiko einer Verschlechterung bei einer Prüfungsanfechtung?

Im Rahmen einer Neubewertung droht bei einer Prüfungsanfechtung keine Verschlechterung. Im Rahmen der Neubewertung muss der Prüfer den gleichen Prüfungsmaßstab anlegen wie bei der ersten Korrektur. Es ist also unzulässig, dass Korrektoren im Rahmen der Neubewertung strengere Maßstäbe anlegen als bei der ersten Bewertung. Eine Verschlechterung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Auch insoweit kann allerdings eine Verschlechterung verhindert werden, indem ein Notenverbesserungsantrag gestellt wird. Der Antrag vor Gericht wird also so gestellt, dass lediglich eine Verbesserung der Bewertung in Betracht kommt. 

Sollte es zu einer Wiederholung der Prüfung kommen (s.o.), ist eine Verschlechterung möglich. Hintergrund ist, dass eine vollständig neue Prüfung erfolgt, die entsprechend vollständig neu bewertet wird. In einem solchen Fall ist auch eine Verschlechterung möglich.

Woran muss bei einer Prüfungsanfechtung gedacht werden?

Wenn Sie eine Prüfungsanfechtung einlegen möchten, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Begründung: Das Herzstück einer Prüfungsanfechtung ist die Begründung. Es muss prägnant und überzeugend dargestellt werden, aus welchem Grund die Prüfung bzw. die Bewertung fehlerhaft abgelaufen ist. Gelingt dies nicht, sind die Erfolgsaussichten ausgesprochen gering. Insoweit ist es besonders wichtig, auf anwaltliche Unterstützung zurückzugreifen.
  • Frist: Es ist grundsätzlich erforderlich, innerhalb von einem Monat Widerspruch und nach der Entscheidung über den Widerspruch innerhalb von einem Monat Klage einzulegen. Wenn diese Fristen verpasst werden, hat der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.
  • Beurteilungsspielraum: Es muss berücksichtigt werden, dass Prüfer einen Beurteilungsspielraum haben. Der Beurteilungsspielraum ist rechtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Entsprechend reicht die Begründung „die Note ist zu schlecht“ für eine Prüfungsanfechtung in der Regel nicht aus.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Prüfungsanfechtung?
Eine Prüfungsanfechtung liegt vor, wenn nach einer Prüfung Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler im Rahmen der Prüfung geltend gemacht werden. Mit einer Prüfungsanfechtung kann einer Verbesserung der Bewertung oder eine Prüfungswiederholung erreicht werden.
Lohnt sich eine Prüfungsanfechtung?
Ob sich eine Prüfungsanfechtung lohnt, hängt von der Bedeutung der Prüfung, der Schwere des Fehlers und den Kosten ab. Entsprechend kann nur eine Beurteilung im Einzelfall erfolgen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Prüfungsanfechtung?
Die Kosten für eine Prüfungsanfechtung liegen bei anwaltlicher Unterstützung im vierstelligen Bereich. Die genauen Kosten hängen von den konkreten Umständen ab.
Aus welchen Gründen kann eine Prüfung angefochten werden?
Eine Prüfung kann angefochten werden, wenn entweder Fehler im Verfahren aufgetreten sind oder die Bewertung Fehler aufweist.
Kann man sich bei einer Prüfungsanfechtung verschlechtern?
Eine Verschlechterung bei einer Prüfungsanfechtung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass sich der Prüfungsmaßstab bei einer neuen Bewertung nicht verändern darf.