Prüfungsanfechtung: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich einen Großteil der Koste, die bei einer Prüfungsanfechtung anfallen.
- Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn die Versicherung bereits bei der Prüfung bestand und hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.
- Sollten die Anwaltskosten über den gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltskosten liegen, müssen Sie die Kosten für den Rechtsanwalt selbst tragen.
Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Prüfungsanfechtung?
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Prüfungsanfechtung trägt, hängt vom Tarif bei der Rechtsschutzversicherung ab. Bei einer Prüfungsanfechtung handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit. Ob die Rechtsschutzversicherung verwaltungsrechtliche Streitigkeiten erfasst, hängt vom konkreten Tarif ab:
- ARAG: Die Tarife der ARAG enthalten in der Regel verwaltungsrechtliche Streitigkeiten.
- Allianz: Auch die Tarife der Allianz enthalten grundsätzlich verwaltungsrechtliche Streitigkeiten.
- ERGO: Gleiches gilt für die Tarife der ERGO, die fast alle verwaltungsrechtliche Streitigkeiten enthalten.
Alleine die Tatsache, dass ein Tarif auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten erfasst, führt nicht dazu, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Es müssen auch die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Versicherung bei Prüfung: Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor die Prüfung stattfindet. In den meisten Versicherungsverträgen wird vereinbart, dass nur solche Ereignisse versichert sind, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages stattgefunden haben.
- Wartezeit: Einige Versicherungsverträge sehen außerdem vor, dass die Versicherung erst nach Ablauf einer Wartezeit in Anspruch genommen werden kann. Entsprechend muss die Rechtsschutzversicherung frühzeitig abgeschlossen werden, damit auch die konkrete Prüfung erfasst wird.
- Erfolgsaussicht: Die Rechtsschutzversicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg besteht.
- Kein Missbrauch: Eine Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung scheidet aus, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich ist. Wenn beispielsweise die Prüfungsanfechtung nicht erfolgt, um eine bessere Note zu erreichen, sondern um sich an der Hochschule zu „rächen“, besteht keine Pflicht für die Rechtsschutzversicherung, die Kosten zu übernehmen.
In welchem Umfang trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich nicht die vollen Kosten für die Prüfungsanfechtung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich nur die Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Bei einer Prüfungsanfechtung liegen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren zwischen 1.300 € und 3.000 €. Prüfungsanfechtungen sind allerdings häufig so aufwendig, dass Rechtsanwälte eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbaren. Dabei liegen die Kosten in der Regel deutlich über den gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Es ist jedenfalls bei wichtigen Klausuren sinnvoll, für die Prüfungsanfechtung versierte Anwälte in Anspruch zu nehmen. Nur so gelingt es, eine wirklich überzeugende Prüfungsanfechtung zu verfassen. Wenn die Rechtsanwaltskosten über den gesetzlich vorgesehenen Kosten liegen, erstattet die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlich vorgesehenen Kosten. Die Differenz zwischen den gesetzlich vorgesehenen Kosten und den tatsächlichen Kosten des Rechtsanwalts müssen Sie persönlich tragen.
Die übrigen Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits entstehen, trägt allerdings die Rechtsschutzversicherung. Zu den weiteren Kosten gehören etwa die Gerichtskosten, die Kosten für Beweismittel (z.B. Gutachten usw.) sowie die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn man den Rechtsstreit verliert.

