Facharztprüfung durchgefallen: Was soll man machen?
Das Wichtigste in Kürze
- Wer durch die Facharztprüfung fällt, kann die Prüfung unbegrenzt häufig wiederholen.
- Teilweise müssen Auflagen erfüllt werden, um die Prüfung wiederholen zu können (z.B. Besuch von Fortbildungen oder weitere Ausbildung in der Klinik)
- Grundsätzlich ist auch eine Prüfungsanfechtung möglich. Die Prüfungsanfechtung ist nur ausnahmsweise sinnvoll.
Was macht man, wenn man in der Facharztprüfung durchfällt?
Wenn man durch die Facharztprüfung fällt, hat man die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Es besteht grundsätzlich auch keine Begrenzung, wie häufig man die Prüfung wiederholen kann. Anstatt die Prüfung zu wiederholen, kann man auch Widerspruch gegen eine Bewertung einlegen. Die Bewertung der Facharztprüfung stellt einen Verwaltungsakt dar, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss. Entsprechend besteht beispielsweise die Pflicht, dass fachlich korrekte Aussagen als zutreffend bewertet werden. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, das Fachgebiet zu wechseln. In der Praxis ist das allerdings keine taugliche Option, da die gesamte praktische Ausbildung neu absolviert werden muss, sodass der Zeitaufwand bei mehreren Jahren liegt.
Wann kann die Prüfung wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzlichen Mindestfristen für die Wiederholung der Prüfung. Entsprechend hängt der Zeitpunkt, wann die Prüfung wiederholt werden kann, insbesondere davon ab, wann der nächste Prüfungstermin ist. Dazu kann die Prüfungskommission Auflagen festlegen, die erfüllt werden müssen, bevor die Facharztprüfung abgelegt werden kann. Zu den typischen Auflagen gehört es etwa, dass eine gewisse Ausbildungszeit absolviert werden muss, bevor die Prüfung erneut abgelegt werden kann. Alternativ kann auch festgelegt werden, dass spezifische Aufgaben übernommen werden müssen oder Prüflinge an bestimmten Kursen teilnehmen müssen, bevor sie erneut an der Facharztprüfung teilnehmen können.
Kann die Facharztprüfung angefochten werden?
Die Facharztprüfung kann angefochten werden. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Facharztprüfung keine Note vergeben wird, sondern die Prüfung entweder bestanden wird oder man durchfällt, kommt eine Anfechtung vorrangig in Betracht, wenn man in der Facharztprüfung durchfällt. Eine Prüfungsanfechtung kommt in Betracht, wenn entweder das Prüfungsverfahren (sog. Verfahrensfehler) oder die Bewertung der Prüfung (sog. Bewertungsfehler) fehlerhaft ist. Folgende Verfahrensfehler sind etwa möglich:
- Prüfer: Es kann vorkommen, dass die Prüfungskommissionen fehlerhaft besetzt sind. Beispielsweise wenn kurzfristig ein Prüfer krankheitsbedingt ausfällt, passiert es gelegentlich, dass der Ersatzprüfer nicht über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt.
- Fragen: Prüfer dürfen keine Fragen stellen, die überhaupt keinen Bezug zu dem geprüften Prüfungsbereich haben. Den Prüfern steht allerdings ein Beurteilungsspielraum zu, wann Fragen zum Prüfungsbereich gehören und wann nicht. Entsprechend kommt die Unzulässigkeit einer Frage nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.
Bewertungsfehler liegen in den folgenden Fällen vor:
- Fehler: Prüflinge haben einen Anspruch darauf, dass fachlich korrekte Antworten auch als richtig bewertet werden. Wenn also eine fachlich zutreffende Antwort als falsch bewertet wird, liegt ein Bewertungsfehler vor.
- Willkür: Die Aufgabe der Prüfer besteht darin, die Prüfungsleistung der Prüflinge zu würdigen. Entsprechend sind Prüfer dazu verpflichtet, die Antworten der Prüflinge sachlich und objektiv zu bewerten. Es ist dabei unzulässig, Aspekte im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen, die keinen Bezug zu der Prüfungsleistung der Prüflinge haben. Werden beispielsweise das Aussehen der Prüflinge oder die politischen Ansichten im Rahmen der Bewertung berücksichtigt, liegt eine willkürliche Entscheidung vor.
Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung hat grundsätzlich eine Wiederholung der Prüfung zur Folge. Grundsätzlich führt eine Prüfungsanfechtung zu einer Neubewertung der Prüfungsleistung. Allerdings fehlt bei der mündlichen Prüfung die dafür erforderliche Bewertungsgrundlage. Denn mangels Aufzeichnung fehlt die Möglichkeit, die Prüfungsleistung nachträglich bewerten zu können. Entsprechend muss die mündliche Prüfung wiederholt werden.
Wie muss für eine Prüfungsanfechtung vorgegangen werden?
Eine Prüfungsanfechtung besteht aus drei Schritten. Zuerst sollte Akteneinsicht – soweit möglich – beantragt werden. Für Rechtsanwälte ist es ohne Akteneinsicht sehr schwierig, die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Anschließend kann der Einblick in die Prüfungsakten genutzt werden, um eine (überzeugende) Prüfungsanfechtung zu verfassen. Dafür muss in einem ersten Schritt Widerspruch gegen die Prüfung eingelegt werden. Der Widerspruch führt dazu, dass sich das Prüfungsamt noch einmal mit der Prüfung auseinandersetzen muss. Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, kann in einem nächsten Schritt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Sowohl im Rahmen der Prüfungsanfechtung als auch im Rahmen des Widerspruches ist es wichtig, überzeugend zu argumentieren. Ohne eine überzeugende Begründung wird es kaum gelingen, das Prüfungsamt und / oder das Gericht zu überzeugen.
Ist die Prüfungsanfechtung sinnvoll?
Wenn man durch die Facharztprüfung fällt, ist eine Prüfungsanfechtung nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Hintergrund ist, dass auch die Prüfungsanfechtung lediglich dazu führt, dass die Prüfung wiederholt wird. Allerdings kann die Facharztprüfung ohnehin wiederholt werden, sodass die Prüfungsanfechtung grundsätzlich wenig Vorteile bietet. Ein Vorteil besteht darin, dass bei der Prüfungsanfechtung keine Auflagen erfüllt werden müssen. Deshalb ist die Anfechtung der Facharztprüfung dann besonders sinnvoll, wenn die Auflagen, um die Facharztprüfung wiederholen zu können, besonders beeinträchtigend sind.

