IHK-Prüfung anfechten: Alles, was Du wissen musst
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn eine IHK-Prüfung fehlerhaft korrigiert wurde oder Fehler während der Prüfung aufgetreten sind, kommt eine Prüfungsanfechtung in Betracht.
- Der erste Schritt besteht aus der Akteneinsicht. Erst nach Kenntnis der Akten kann eine Prüfungsanfechtung erfolgreich eingelegt werden.
- Bei einer Prüfungsanfechtung wird zuerst ein Widerspruch eingelegt, hat dieser keinen Erfolg, kann anschließend geklagt werden.
Kann eine IHK-Prüfung angefochten werden?
Eine IHK-Prüfung kann angefochten werden. Der Abschluss einer IHK-Prüfung stellt einen Verwaltungsakt dar, sodass es möglich ist, rechtlich gegen diesen vorzugehen. Erfasste Prüfungen sind etwa der Abschluss einer Ausbildung, einer Meisterprüfung, aber auch Fort- und Weiterbildungen. Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung besteht aus drei Schritten:
- Einsicht: Eine Prüfungsanfechtung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst nach der Einsicht in die Prüfungsakten ist es möglich, präzise herauszuarbeiten, inwieweit Fehler im Rahmen der Prüfung aufgetreten sind.
- Widerspruch: Der erste Schritt im Rahmen der Prüfungsanfechtung besteht darin, Widerspruch einzulegen. Mittels des Widerspruchs besteht die Möglichkeit für die IHK, die Prüfung selbst zu kontrollieren. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist es sinnvoll, den Widerspruch überzeugend zu begründen. Es sollte also klar dargelegt werden, welche Fehler vorliegen.
- Klage: Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt als letzte Option eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, vorläufigen Rechtsschutz einzulegen. Wer beispielsweise aufgrund einer durchgefallenen Prüfung nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wird, kann mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes eine Zulassung erreichen.
Aus welchen Gründen ist eine Prüfungsanfechtung möglich?
Eine Prüfungsanfechtung ist möglich, wenn die Prüfung selbst oder die Bewertung der Prüfung fehlerhaft abgelaufen ist. Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung wird grundsätzlich zwischen Verfahrensfehlern und Bewertungsfehlern unterschieden.
- Verfahrensfehler: Verfahrensfehler liegen vor, wenn die Vorgaben der IHK im Rahmen des Prüfungsverfahrens nicht eingehalten werden. Wenn beispielsweise im Rahmen einer Prüfung die Prüfungskommission fehlerhaft besetzt ist oder unzulässige Fragen im Rahmen der Prüfung gestellt werden, liegen Verfahrensfehler vorer Verfahrensfehler werden im Rahmen der Prüfungsanfechtung nur berücksichtigt, wenn sie sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
- Bewertungsfehler: Erfolgt die Bewertung der Klausur fehlerhaft, liegt ein Bewertungsfehler vor. Neben sehr einfachen Fehlern, beispielsweise wenn die Punkte fehlerhaft zusammengezählt werden, können auch schwerwiegendere Fehler auftreten. Wenn beispielsweise eine zutreffende Antwort als fehlerhaft bewertet wird, liegt eine willkürliche – und damit rechtswidrige – Bewertung der Prüfung vor.
Eine Prüfungsanfechtung kommt außerdem in Betracht, wenn einem Prüfling fälschlicherweise ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird. Beispielsweise reicht alleine der Verdacht eines Täuschungsversuches nicht aus, damit ein Täuschungsversuch vorliegt.
Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung hat grundsätzlich zur Folge, dass die Klausur neu bewertet wird. Eine Wiederholung der Prüfung kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Für die Wiederholung der Prüfung ist es erforderlich, dass keine taugliche Bewertungsgrundlage vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn die Prüfung nicht mehr vorhanden ist (z.B. bei einer mündlichen Prüfung) oder die ursprüngliche Prüfung selbst keine taugliche Bewertungsgrundlage darstellt (z.B. weil die Fragen fehlerhaft waren).
Besteht das Risiko einer Verschlechterung bei einer Prüfungsanfechtung?
Eine Verschlechterung bei einer Prüfungsanfechtung ist grundsätzlich nicht möglich. Hintergrund ist, dass der allgemeine Prüfungsmaßstab bei einer Prüfungsanfechtung nicht verändert werden darf. Wenn also eine Klausur neu korrigiert wird, dürfen nicht bisher als richtig bewertete Aussagen plötzlich als falsch bewertet werden. Dazu werden die meisten IHK-Prüfungen als Multiple-Choice-Test geschrieben. Dabei ist eine Verschlechterung ohnehin nicht möglich. Außerdem kann der Antrag so gestellt werden, dass nur eine Notenverbesserung in Betracht kommt.
Eine Ausnahme gilt allerdings für den Fall einer Wiederholung der Prüfung. Sollte die Prüfung vollständig oder teilweise wiederholt werden, erfolgt eine vollständige Neubewertung der Klausur. Insoweit ist auch eine Verschlechterung der Bewertung möglich.
Wie hoch sind die Kosten für eine Prüfungsanfechtung?
Die Kosten für eine Prüfungsanfechtung hängen mit dem konkreten Aufwand zusammen. Bei Prüfungsanfechtungen ist es üblich, dass Anwälte ein Stundenhonorar vereinbaren. Entsprechend steigen die Kosten mit dem Arbeitsaufwand für die Prüfungsanfechtung. Insgesamt liegen die Kosten meistens im vierstelligen Bereich. Sollte die Prüfungsanfechtung keinen Erfolg haben, können zusätzliche Kosten für das Gericht anfallen.
Woran muss bei einer Prüfungsanfechtung gegen eine Prüfung gedacht werden?
Wenn Sie überlegen, eine Prüfungsanfechtung einzulegen, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Lange Verfahrensdauer: Eine Prüfungsanfechtung vor Gericht nimmt schnell mehr als ein Jahr in Anspruch. Während der Widerspruch vor der IHK schnell entschieden wird, dauern die Verfahren vor den Gerichten sehr lange.
- Erfolgsaussichten: Die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung können nicht pauschal beurteilt werden. Die Erfolgsaussichten hängen stark davon ab, wie die Umstände in dem konkreten Einzelfall sind.
- Beurteilungsspielraum: Prüfern steht ein Beurteilungsspielraum zu. Das bedeutet konkret, dass etwa die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades oder die konkrete Beurteilung der Leistung durch die Gerichte nur eingeschränkt überprüft wird.
- Prüfungsgegenstand: Eine Prüfungsanfechtung gegen einzelne Klausuren ist in der Regel nicht möglich. Es ist vielmehr erforderlich, die gesamte Prüfung anzufechten. Innerhalb der Begründung der Prüfungsanfechtung ist es dann allerdings möglich, sich auf einzelne Klausuren zu fokussieren.

