Meisterprüfung wiederholen - Alles, was Du wissen musst
Das Wichtigste in Kürze
- Wer durch die Meisterprüfung fällt, kann die Prüfung wiederholen.
- Es besteht auch die Möglichkeit einer Prüfungsanfechtung. Diese Möglichkeit ist besonders beliebt, wenn man endgültig durchgefallen ist.
- Die Kosten für die Wiederholung der Meisterprüfung betragen mehrere hundert Euro.
Kann die Meisterprüfung wiederholt werden?
Wer die Meisterprüfung absolviert hat, kann diese wiederholen, wenn man durchgefallen ist. Die Meisterprüfung kann grundsätzlich nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Entsprechend kann man die Meisterprüfung nur wiederholen, wenn man durchgefallen ist. Teilweise besteht allerdings die Möglichkeit, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung können einzelne Prüfungsleistungen verbessert werden, sodass das Durchfallen in einzelnen Prüfungsleistung ausgeglichen werden kann.
Eine Besonderheit beim Wiederholen der Meisterprüfung ist, dass nicht die gesamte Prüfung wiederholt werden muss, sondern nur die Prüfungsleistungen bzw. Prüfungsteile, in denen man durchgefallen ist. Die meisten Meisterprüfungen bestehen aus vier Bestandteilen. Um Meister zu werden, ist es erforderlich, jeden Prüfungsteil zu bestehen. Sofern die Prüfungsteile wiederum aus mehreren Prüfungen bestehen, reicht es nicht, nur die konkret durchgefallene Prüfung zu wiederholen. Es ist vielmehr erforderlich, den gesamten Prüfungsteil zu wiederholen.
Die Wiederholung der Prüfung findet in der Regel im nächsten Prüfungstermin statt. Die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen, besteht auch, wenn man beim ersten Prüfungstermin aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt.
Wie hoch sind die Kosten für die Wiederholung einer Meisterprüfung?
Die Kosten für die Wiederholung der Prüfung schwanken und können nicht pauschal festgelegt werden. Für die Wiederholung der Meisterprüfung fallen in der Regel Kosten in Höhe von 150 € bis 400 € pro Prüfungsteil an. Entsprechend hängen die Kosten für die Wiederholung der Meisterprüfung davon ab, wie viele Prüfungsteile wiederholt werden müssen.
Unberechtigt durchgefallen, ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll?
Wenn man unberechtigterweise durchgefallen ist, stellt sich die Frage, ob man die Prüfung wiederholen möchte, oder alternativ gegen das Durchfallen vorgehen möchte. Bei der Meisterprüfung haben Prüflinge einen Anspruch darauf, eine fachlich zutreffende und gesetzeskonforme Bewertung zu erhalten. Dieser Anspruch kann notfalls auch im Rahmen einer Prüfungsanfechtung eingeklagt werden. Eine Prüfungsanfechtung ist recht aufwendig und kompliziert, sodass eine Prüfungsanfechtung insbesondere dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn ein spezialisierter Anwalt die Prüfungsanfechtung übernimmt. Allerdings fallen für solche Prüfungsanfechtungen recht hohe Kosten an, sodass man sich überlegen sollte, ob für einen eine Prüfungsanfechtung in Betracht kommt oder nicht.
In den folgenden Fällen ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll:
- Endgültig durchgefallen: Wenn man endgültig durchgefallen ist, z.B. weil man dreimal durch die Meisterprüfung gefallen ist oder aufgrund eines Ausschlusses wegen eines Täuschungsversuches, ist die Prüfungsanfechtung die einzige Möglichkeit, den Meistertitel noch zu erhalten.
- Einzelne Notenverbesserung: Es gibt bei der Meisterprüfung nicht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Wenn einem die Note in der Meisterprüfung wichtig ist, beispielsweise weil die Note im Zeugnis ausgewiesen wird, ist die einzige Möglichkeit der Notenverbesserung die Prüfungsanfechtung.
Wie geht man bei einer Prüfungsanfechtung vor?
Eine Prüfungsanfechtung besteht aus drei Schritten. Zuerst sollte Akteneinsicht – soweit möglich – beantragt werden. Für Rechtsanwälte ist es ohne Akteneinsicht sehr schwierig, die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Anschließend kann der Einblick in die Prüfungsakten genutzt werden, um eine (überzeugende) Prüfungsanfechtung zu verfassen. Dafür muss in einem ersten Schritt Widerspruch gegen die Prüfung eingelegt werden. Der Widerspruch führt dazu, dass sich die Handwerkskammer noch einmal mit der Prüfung auseinandersetzen muss. Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, kann in einem nächsten Schritt Anfechtungsklage erhoben werden.
Sowohl im Rahmen der Prüfungsanfechtung als auch im Rahmen des Widerspruches ist es wichtig, eine überzeugend zu argumentieren. Ohne eine überzeugende Begründung wird es kaum gelingen, die Handwerkskammer und / oder das Gericht zu überzeugen.

