Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einer Prüfungsanfechtung in Jura?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erfolgsaussichten für eine Prüfungsanfechtung in Jura hängen von dem vermeintlichen Fehler und der Begründung ab.
- Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung führt grundsätzlich zu einer neuen Korrektur der Klausur.
- Bei einer Prüfungsanfechtung ist eine Verschlechterung grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten für eine Prüfungsanfechtung in Jura?
Die Erfolgsaussichten bei einer Prüfungsanfechtung in Jura hängen davon ab, ob und welche Fehler im Rahmen der Bewertung oder im Prüfungsverfahren aufgetreten sind. Hintergrund ist, dass für eine Prüfungsanfechtung dargelegt werden muss, dass ein Fehler aufgetreten ist. Dazu muss sich der Fehler auf das Ergebnis ausgewirkt haben.
- Täuschungsversuch: Sofern die Behauptung des Prüfungsamtes, dass ein Täuschungsversuch vorgelegen hat, überzeugend entkräftet werden kann, sind die Erfolgsaussichten hoch. Vor dem Hintergrund, dass Prüfungsämter in den meisten Fällen nicht leichtfertig einen Täuschungsversuch annehmen, kann der Vorwurf häufig nicht entkräftet werden.
- Falsche Note: Viele Prüflinge möchten gegen eine Klausur allein wegen der Note vorgehen. So kommt es häufig vor, dass Prüflinge der Ansicht sind, dass sie eine bessere Note verdient haben. In solchen Fällen hat eine Prüfungsanfechtung nur geringe Erfolgsaussichten. Den Prüfern steht im Rahmen der Notenfindung ein Beurteilungsspielraum zu. Deshalb hat eine Prüfungsanfechtung nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Bewertung völlig unvertretbar ist (z.B. eine Bewertung mit 4 Punkten, obwohl 12 Punkte angemessen wären).
- Falsche Wertung: Zu den häufigsten Fehlern im Rahmen der Korrektur von Jura-Klausuren gehört es, dass eine zutreffende Antwort als falsch bewertet wird. In solchen Fällen bestehen gute Aussichten im Rahmen der Prüfungsanfechtung. Insbesondere wenn Prüflingen fälschlicherweise ein erheblicher Fehler unterstellt wird, kann einfach nachgewiesen werden, dass tatsächlich kein Fehler vorliegt.
- Willkür: Gute Erfolgsaussichten bestehen auch, wenn Prüfer nachweisbar sachwidrige Erwägungen in einer Korrektur berücksichtigen. Wenn Korrektoren beispielsweise im Rahmen der Bewertung das Aussehen des Prüflings berücksichtigen, dann liegt eine willkürliche Entscheidung vor, sodass die Bewertung angefochten werden kann.
Von welchen Faktoren hängen die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung ab?
Die Erfolgsaussichten von einer Prüfungsanfechtung hängen maßgeblich davon ab, welcher Fehler vorliegt, wie sich der Fehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat und wie überzeugend die Prüfungsanfechtung ist. Die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung sind sehr unterschiedlich. Die Erfolgsaussichten werden maßgeblich durch die folgenden Faktoren geprägt:
- Fehler: Es wird grundsätzlich zwischen Verfahrensfehlern und Bewertungsfehlern unterschieden. Bei Bewertungsfehlern treten Fehler im Rahmen der Bewertung der Klausur auf (z.B. wird einem Prüfling fälschlicherweise ein Fehler unterstellt (s.o.)). In solchen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten. Die andere Fehlergruppe sind die Verfahrensfehler. Verfahrensfehler betreffen den Ablauf der Prüfung. Bei Verfahrensfehlern sind die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch. Hintergrund ist, dass zum einen nachgewiesen werden muss, dass sich der Fehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat. Zum anderen besteht die Herausforderung darin, dass Verfahrensfehler grundsätzlich im Rahmen der Prüfung gerügt werden müssen. Ohne eine entsprechende Rüge kann der Fehler später nicht mehr geltend gemacht werden. Nur bei wenigen Fehlern ist keine Rüge erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass in den meisten Fällen keine Rüge erfolgt, ist es somit bei Verfahrensfehlern häufig nicht möglich, diese nachträglich im Rahmen einer Prüfungsanfechtung geltend zu machen.
- Begründung: Gerichte und Prüfungsämter sind bei Prüfungsanfechtungen insgesamt eher zurückhaltend. Entsprechend bestehen nur dann realistische Erfolgsaussichten, wenn die Begründung der Prüfungsanfechtung sehr stringent und überzeugend erfolgt. Es muss für das Prüfungsamt bzw. das Gericht ohne weiteres klar werden, welcher Fehler vorliegt und dass sich dieser auf das Ergebnis ausgewirkt hat.
Welche Folgen hat eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung?
Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung führt dazu, dass die Klausur neu bewertet wird. Im Rahmen der neuen Korrektur muss die Entscheidung des Gerichtes berücksichtigt werden. Dabei erfolgt die neue Bewertung in der Regel durch den bisherigen Prüfer. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass der Korrektor im Rahmen der Korrektur auch die übrigen Klausuren berücksichtigen kann. Es reicht im Rahmen der neuen Korrektur allerdings nicht aus, wenn lediglich die Begründung ausgetauscht wird. Der Korrektor muss also die Klausur tatsächlich vollständig neu bewerten.
Ausnahmsweise kann es auch vorkommen, dass eine Prüfung nach einer Prüfungsanfechtung wiederholt wird. Wenn beispielsweise eine Neubewertung ausscheidet, da eine Prüfungsarbeit verschwunden ist oder im Rahmen einer mündlichen Prüfung, bei der die Bewertungsgrundlage – die mündliche Prüfung – nicht mehr vorhanden ist.
Besteht das Risiko einer Verschlechterung bei einer Prüfungsanfechtung?
Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung besteht grundsätzlich nicht das Risiko einer Verschlechterung. Auch wenn die Prüfungsleistung neu korrigiert wird, kann es grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung kommen. Hintergrund ist, dass im Rahmen der neuen Korrektur der allgemeine Prüfungsmaßstab nicht verändert werden darf. Vielmehr muss der bisherige Prüfungsmaßstab angewendet werden, die Korrektur muss lediglich ohne den angemerkten Fehler erfolgen. Dadurch ist faktisch nur eine Verbesserung möglich. Es ist allerdings möglich, dass es in der Prüfungsanfechtung zu keiner Verbesserung kommt. Wenn beispielsweise eine vertretbare Lösung als falsch bewertet wurde und dann im Rahmen der Neukorrektur festgestellt wird, dass die Lösung nicht überzeugend dargestellt wurde, kann es dazu kommen, dass keine Verbesserung erfolgt. Ein weiterer Weg, um sich vor einer Verschlechterung zu schützen, besteht darin, den Klageantrag so zu stellen, dass eine Verschlechterung ausgeschlossen ist.
Sollte es allerdings zu einer Wiederholung der Prüfung kommen, ist eine Verschlechterung möglich. Hintergrund ist, dass dann die Prüfungsleistung vollständig neu erbracht wird und entsprechend auch eine vollständig neue Bewertung erfolgt. Sollte die Klausur erhebliche Fehler enthalten, ist es durchaus möglich, dass es zu einer Verschlechterung kommt.

